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Ehevertrag mit mosl. Partner #140203
24/03/2006 13:46
24/03/2006 13:46
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Yuliya Offline OP
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Hallo Zusammen,

Es ist mir bewusst, dass dieses Thema nicht neu ist. SORRY. Die Links von Claudia habe ich auch gelesen und sehr viel hilfreiche Information gefunden. Danke an dieser Stelle.
-----------------------------
Es geht um Recht der Frau ohne extra Erlaubnis des Mannes zu verreisen, Land zu verlassen, arbeiten zu gehen usw. Ist beim Leben in Europa vielleicht nicht soooooo wichtig, aber man weiß ja nie was in späterem Leben auf einen zukommt.
--------------------------------------
Ich habe verstanden, dass solche Verträge VOR der Hochzeit bei einem Notar (direkt beim Standesamt?) zusammengestellt werden können.

Und jetz die Fragen dazu:
1)Gibt es irgendwo Links oder Adressen, wo man Beispiele für solche Verträge auf Deutsch/Franz?/Arabisch? finden kann? Es gibt doch bestimmt Standardformulierungen oder sowas.
2) Müssen diese Verträge bei der Anmeldung einer Eheschließung mit den anderen Unterlagen abgegeben werden, oder können später nachgereicht werden?
3)Hat es überhaupt jemand von euch (frischverheirateten) gemacht, oder findet ihr, das es nicht wichtig ist?
Und es geht mir dabei nicht um Klärung von finanziellen Dingen wie Gütetrennung oder sowas, sondern wirklich um o.g. spezifische Sachen, die nur beim Heiraten mit einem mosl. Partner in Frage kommen.
Bin auf eure A´ntworten gespannt. [Smile]

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140204
24/03/2006 14:13
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Nela Offline
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Bei Huda - Netzwerk für muslimische Frauen kann man unter folgendem Link eine Vorlage für einen islamischen Ehevertrag bestellen.

http://www.huda.de/projekte/ehevertragbestellen/index.html

[winken3]

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140205
24/03/2006 14:21
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Notarielle Beglaubigung ist wichtig!

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140206
24/03/2006 14:26
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Nela Offline
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Und noch was: Vorher genau überlegen und am besten mit einem Anwalt beraten, was in eurem individuellen Fall wirklich in so einem Vertrag stehen sollte!

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140207
24/03/2006 15:05
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@ nela
Dankeschön für Info. Muss jetzt ganz blöd nachfragen:
Ist diese Vertrag nur für muslimische Frauen von Bedeutung?
Und noch eine Frage, was für ein Anwalt soll es dann sein: Für Ausländerrecht? Familienrecht? Privatrecht?

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140208
24/03/2006 15:15
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hier kannst du auch mal nachschauen


http://www.verband-binationaler.de/eheschliessung/

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140209
24/03/2006 15:22
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Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140210
24/03/2006 17:03
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jambo Offline
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wieso sollte die frau eine erlaubnis haben um das land zu verlassen???? das gilt nur für die kinder.......

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140211
24/03/2006 17:05
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@jambo
es gibt arabische länder in denen frauen ohne die einwilligung des ehemanns nicht verreisen können.

tschüüüs und ein schönes weekend [winken3]

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140212
24/03/2006 20:09
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140213
24/03/2006 21:10
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Guten Abend und vielen Dank an Alle für die Tipps und Links. [daumen1]
@ claudia
Das was du zuletzt ausgestellt hast, bezieht sich doch auf heiraten und Vertragserstellung in Deutschland. Oder?
Ich würde das Thema sehr gern noch einbisschen weiter diskutieren.
Wenn man in Tunesien heiratet und anschließlich die Ehe in D. führt, macht dann so ein Vertrag ein Sinn? Werden solche Verträge normalerweise zwischen 2 muslimischen Partner (z.B. 2 Tunesier) gemacht, oder ist es dort ehe etwas ungewöhnliches? Nochmal, es geht mir nicht um die finanzielle Seite, nur um die Sonderpunkte, die beim Heiraten bzw. bei der Erstellung von Eheverträgen zwischen 2 sagen wir Europeer überhaupt nicht in Frage kommen. Ich kann mir z.B. schwer vorstellen, dass beim Leben in D. ein Ehepartner dem anderem halt Arbeitsverbot oder Reiseverbot erteilen kann. Oder das Frau, wenn es dazu kommt, keine Scheidung ohne des Vertrages einreichen kann. Was meint ihr dazu?

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140214
24/03/2006 21:26
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Zitat:
beim Leben in D. ein Ehepartner dem anderem halt Arbeitsverbot oder Reiseverbot erteilen kann.
Solche Verträge gibt nirgendwo in diese Welt.
Wenn du das erreichen willst, kann ich nur raten nicht zu heiraten denn nur so bist du FREIE. [daumen2]

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140215
24/03/2006 22:48
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Raschidi,
du hast mich falsch verstanden (oder ich habe es zu chaotisch formuliert?) Ich habe doch geschrieben, dass ich mir das NICHT vorstellen kann, dass so was gibt! Und deswegen die Frage, ob so ein Vertrag Sinn macht, (einige machen es ja, quck mal die Links oben, die mir zugeschickt wurden). Für mich (und ich nehme an für viele Europeer) sind die meisten Punkte, die drin stehen, einfach selbstverständlich und müssen nicht extra vertraglich geregelt werden.
Es ist mir absolut bewusst, das ich so gesagt in ein anderes Kultur reinheiraten (gibts überhaupt so ein Wort? [Smile] ) planne. Und ich möchte so viel wie möglich darüber erfahren.

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140216
25/03/2006 07:35
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bin auch der meinung, wenn du so wenig vertrauen hast, solltest du nicht heiraten. wo willt ihr eigentlich leben? in deutschland oder tunesien?

sollte es in deutschland zu solchen problemen kommen, wirst du dir ja bestimmt selbst helfen können. sollte es in tunesien dazu kommen, wird dir dein vertrag nichts nützen, oder an wenn willst du dich denn wenden??? glaubst du wirklich du kannst dann auf dein recht pochen??? wenn dich der typ zu hause einsperren tut und es genügend aufpasser gibt, kannst du zwar 100000male sagen, ich habe einen vertrag, in dem steht das ich arbeiten darf, und weiter.... wie willst du das dann durchsetzen??

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140217
25/03/2006 09:01
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Genau so ist es freixenet [daumen1]

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140218
25/03/2006 13:34
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Ich werde irgendwie Gefühl nicht los, dass ich nicht richtig verstanden werde. [Frown]

Natürlich liebe ich meinen zukunftigen Ehemann und habe Vertrauen an ihn, sonst würde ich ihn nicht heiraten wollen. Also das steht hier nicht zur Disskussion.
Ich will an dieser Stelle auch nicht alle Vorwahrnungen und harte Spruche, die von meiner Familie und Freunden kommen (die qucken woll immer "falsche" Sendungen an bzw. lesen nur "einseitig beleuchtete" Berichte in der Presse) [hammer] erwehnen. Ich stehe druber und ziehe meine Sache durch. Ich bin fest davon überzeugt, dass es immer nur auf 2 bestimmte Menschen ankommt und was die mit eigenem Leben machen.
In D. werden zwischen 2 D. Partner auch oft ein Ehefertrag geschloßen und da kann man auch endlos über Vertrauen usw. diskutieren...

Wir wollen in D. leben, aber die Eheschließung findet in Tunesien statt. Ich will mehr über Tunesien, über die Rechtslage dort und über Tradizionen z.B. im Bezug auf heiraten erfahren. Ist es z.B. gewöhnlich, dass zwischen 2 Tunesier solche Verträge geschlossen werden? Will halt nicht dumm sterben [Wink]
Hat jemand von euch mit dem Thema Ehevertrag beim heiraten in Tunesien auseinander gesetzt? Welch erfahrungen habt ihr damit gemacht?

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140219
25/03/2006 17:38
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Zitat:
Ich kann mir z.B. schwer vorstellen, dass beim Leben in D. ein Ehepartner dem anderem halt Arbeitsverbot oder Reiseverbot erteilen kann. Oder das Frau, wenn es dazu kommt, keine Scheidung ohne des Vertrages einreichen kann. Was meint ihr dazu?
Wo ist das denn so? Jedenfalls nicht in Tunesien und auch nicht in Deutschland, im Gegenteil in Tunesien ist es etwas ganz normales das Frauen studieren, das Frauen in Öffentlichen Behörden arbeiten, als Lehrerinnen tätig sein dürfen usw. ich verstehe deine Angst und Frage zu diesen 2 Punkten im Zitat nicht.

Man darf auch als Frau die Scheidung einreichen, warum auch nicht, kenne nichts gegenteliges.

Wenn du in Tunesien heiraten tust und euer Lebensmittelpunkt aber dann Deutschland sein soll, gilt eh Deutsches Recht und genau dann ist so ein Ehevertrag wie ich unter dem Link eingestellt habe, sehr sinnvoll.

Ich weiß nicht was du willst, bitte schreibe ganz kongret worum es dir geht, denn die 2 oben aufgeführten Punkte sind auch in Tunesien kein Thema.

Was ein Thema ist und bleibt, z.B. Erbrecht usw. und da solltest du an einen Ehevertrag denken.

Claudia

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140220
25/03/2006 20:19
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Vielen Dank Claudia,

genau das wollte ich halt erfahren, wie es in TUNESIEN ist. [daumen1]

Alles was ich bis jetzt z.B. bei "Verband der Binationalen..." und wo anderes in Internet gelesen habe, bezieht sich ALLGEMEIN auf die Länder mit muslimischen glauben. Es wird an vielen Stellen geraten ein "islamischer ehevertrag" zu schließen.

Es ist aber so, dass sehr große Unterschiede vom Land zu Land gibt. Es gibt bestimmt Länder auch in Afrika, wo solche Verträge Sinn machen würden, sonst gäbe solche Verträge und solche Organisationen wie "HUDA" nicht.

Und genau deswegen wollte ich mehr über die Lage und Stellung zu solchen Sachen in TUNESIEN erfahren. War durch mehrere Vorwahrnungen und wiederspruchliche Informationen einfach verunsichert.

Jetzt bin ich aber beruhigt und vielen Dank noch mal für Infos [winken3]

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140221
25/03/2006 20:21
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Sajana Offline
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Hallo Yuliya,

ich würde an deiner Stelle 2 Eheverträge machen wenn du ganz sicher gehen willst, einen in Deutschland, für deutsches Recht und einen in Tunesien. Für Tunesien selbst bringt der Vertrag nur hinsichtlich Geld etwas, weil du dort als Frau im Vergleich zu anderen arabischen Ländern ganz gut gestellt bist (du darfst ohne seine Einwillung das Land verlassen und du könntest dich auch scheiden lassen etc. pp). Was meine ich mit Geld? Solltest du planen doch mal in Tunesien mit ihm zu leben, oder evtl. Geld in eine gemeinsames Haus stecken wollen, dann vereinbare in einem Ehevertrag dort eine entsprechend hohe 'mahr' die dir z.B. im Falle der Scheidung von ihm zu bezahlen ist - besser noch kauft ihr ein Grundstück, dann vereinbare dort bei einem Notar dass ihr dort Gütergemeinschaft habt - und sie zu dass du auch im Kaufvertrag mit drinstehst - willst du in Deutschland abgesichert sein, musst du zusätzlich einen deutschen Ehevertrag machen.

Ein deutscher Ehevertrag bringt dir oftmals was, wenn du z.B. vor der Ehe schon etwas besitzt, dass du absichern willst im Falle einer Scheidung. Klauseln die gemeinsame Kinder betreffen und Unterhaltsverzicht ect. pp sind leider oftmals unwirksam wenn es dann wirklich drauf ankommt..

Und wie gesagt den tunesischen DORT bei einem Notar den deutschen natürlich hier in DE.... ich habe einen islamischen Ehevertrag hier in DE machen müssen (der Standesbeamte hat mich gezwungen [weinen1] ) - das Teil ist in Tunesien nichts wert!!!

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140222
25/03/2006 20:55
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Hallo Sajana [daumen1]

Vielen Dank für die ausführlich Infos. Bringt mich viel weiter.

Wurdest du in deutschem Standesamt von dem Standesbeamten gezwungen einen islamischen Ehevertrag zu schließen??? Warum das denn, mit welcher Begründung? [Confused]

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140223
25/03/2006 22:28
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@ Manuela 1611
habe dir PN geschickt.

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140224
26/03/2006 12:47
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Hallo,

normal geht es nicht das man zwei Eheverträge abschließt.
Genau diese Punkte welche hier erklärt wurden, können in einem Ehevertrag geregelt werden.

Egal ob man in Tunesien ein Haus bauen möchte zusammen, wenn Sie und er Geld in diesen Bau stecken, dann wird es immer nach tun. Recht verhandelt, dann hilft auch kein Ehevertrag in Tunesien etwas. Genau diese Punkte meine ich auch was das Erbrecht angeht, dies kann man in einem Ehevertrag nicht regeln.

Man kann vieles klären und regeln und dies kann man in so einem öffentlichen Forum nicht klären. Ich gebe dir den Rat, dich bei einem Anwalt in dieser Sache beraten zu lassen, es kommt drauf an was du für Vermögen usw. hast und dies solltest du vor einer Eheschließung alles klären.

Claudia

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140225
26/03/2006 13:47
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Zitat:
Egal ob man in Tunesien ein Haus bauen möchte zusammen, wenn Sie und er Geld in diesen Bau stecken, dann wird es immer nach tun. Recht verhandelt, dann hilft auch kein Ehevertrag in Tunesien etwas
Das ist nicht richtig was du da sagst! Lest Euch mal den Artikel eines tun. Rechtsanwaltes durch, der wurde auf der Homepage der deutsch-tun. Industrie und Handelskammer veröffentlicht. Man beachte insbesondere den letzten Satz:

Das Gesetz vom 9.11.1998 hat den ehelichen Güterstand der Gütergemeinschaft eingeführt,
der fakultativ anstelle der gesetzlich vorgesehenen Gütertrennung gewählt werden kann. Auch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits verheiratete Ehepaare können sich
nachträglich noch für die Gütergemeinschaft entscheiden. Das Gesetz findet also ohne Einschränkung auf alle Eheleute Anwendung.
Kann unter diesen Umständen das Gesetz durch die für jedes Grundstücksgeschäft, an dem ein
Ausländer beteiligt ist, erforderliche Einwilligung des Gouverneurs zum Scheitern gebracht werden?
Die Antwort muss aus folgenden Gründen negativ lauten:
• Das Gesetz von 1998 sieht nirgendwo vor, dass die Einwilligung des Gouverneurs erforderlich ist, falls einer der Ehegatten Ausländer ist.• Artikel 24 des Gesetzes von 1998 bestimmt, dass „auf die Teilung und die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens die Bestimmungen der Artikel 116 bis 130 des Code des Droits Réels anwendbar sind, soweit diese nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes entgegenstehen“. Das Gesetz von 1998 geht damit anderen Gesetzen vor.
• Die Wahl der Gütergemeinschaft ist ein absolutes persönliches Recht wie das Recht auf Heirat und Scheidung und hängt nicht von der Einwilligung des Gouverneurs ab.
• Das Erfordernis einer Einwilligung des Gouverneurs würde einen Unterschied zwischen tunesischen und gemischten Ehepaaren einführen. Ein tunesischer Ehemann, der mit einer Ausländerin verheiratet ist, würde anders behandelt als ein mit einer Tunesierin verheirateter
Ehemann. Damit wäre Artikel 6 der tunesischen Verfassung verletzt, der bestimmt, dass alle Staatsbürger die gleichen Rechte und Pflichten haben und vor dem Gesetz gleich sind.
• Aus der Wahl der Gütergemeinschaft folgt nicht unmittelbar die Übertragung des Eigentums an der Hälfte der Gemeinschaftsgüter, diese Übertragung findet erst bei der Auflösung der Ehe statt, besser noch bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens. Das beiden
Eheleuten auf der Grundlage ihrer Entscheidung gehörende Gemeinschaftsvermögen ist
verschieden von dem eigenen Vermögen jedes Ehegatten, über das diese wie bei Gütertrennung frei verfügen können. Für Grundstücksgeschäfte, die die ausländische Ehefrau mit ihrem eigenen Vermögen tätigt, ist die Einwilligung des Gouverneurs erforderlich.
• Ein Testament, das einen Ausländer begünstigt, wird vom Gesetzgeber als gültig angesehen (Art. 175 C.S.P.), damit der Erblasser in der Verfügung über sein Vermögen völlig frei ist.
Dies gilt auch dann, wenn Erblasser und Begünstigter nicht derselben Konfession angehören. Die Einwilligung des Gouverneurs ist für diesen Grundstücksakt nicht erforderlich (Dekret von 1957).
Da der Eigentumsübergang erst bei der Auflösung der Ehe stattfindet, hat der Grundbuchbeamte lediglich die Gütergemeinschaft oder den speziellen Vertrag bezüglich der unter die Gütergemeinschaft fallenden Immobilien in das Grundbuch einzutragen.

Artikel von Maître Farhat, übersetzt von Ursula Kopp-Salow

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140226
26/03/2006 14:24
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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• Das Gesetz von 1998 sieht nirgendwo vor, dass die Einwilligung des Gouverneurs erforderlich ist, falls einer der Ehegatten Ausländer ist.

Immobilienerwerb

Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich in Tunesien Immobilien, d.h. Land- oder Hausbesitz, erwerben. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Zum Abschluß eines rechtswirksamen Grundstückgeschäfts bedarf es der vorherigen Zustimmung des örtlich zuständigen Gouverneurs. Dessen Entscheidung ist endgültig und unterliegt keiner richterlichen Überprüfung. Wird diese vorherige Zustimmung nicht eingeholt, kann ein gültiger Kaufvertrag und ein Erwerb des Eigentums nicht zustande kommen, selbst wenn bereits Zahlungen auf den Kaufpreis geleistet wurden.

Die Bearbeitungszeit des Genehmigungsverfahrens beträgt in der Regel mehrere Jahre.

Die Botschaft empfiehlt nachdrücklich, bei Grundstücksgeschäften einen tunesischen Anwalt zu konsultieren.

http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html

Dieser Punkt ist schon mal nicht so wie in deinem Artikel.

Claudia

Re: Ehevertrag mit mosl. Partner #140227
26/03/2006 17:10
26/03/2006 17:10
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Sajana  Offline
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Liebe Claudia,

du solltest einfach nur richtig lesen, wenn ich das mal so sagen darf! Der von mir eingestellte Artikel besagt lediglich, dass du bei einem Grundstückskauf einen Ehevertrag machen kannst und einen Vermerk über diesen Ehevertrag ins Grundbuch eintragen lassen kannst! Es besagt NICHT, dass du damit auch Grundstücksbesitzerin bist - ABER im Falle einer Scheidung kann dein Mann dieses Grundstück auch nicht einfach ohne deine Einwilling verkaufen und du kannst es zur Not auch pfänden lassen um z.B. wieder an dein Geld ranzukommen!

ich zitiere nochmals:
Zitat:
Aus der Wahl der Gütergemeinschaft folgt nicht unmittelbar die Übertragung des Eigentums an der Hälfte der Gemeinschaftsgüter, diese Übertragung findet erst bei der Auflösung der Ehe statt, besser noch bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens. Das beiden
Eheleuten auf der Grundlage ihrer Entscheidung gehörende Gemeinschaftsvermögen ist
verschieden von dem eigenen Vermögen jedes Ehegatten, über das diese wie bei Gütertrennung frei verfügen können. Für Grundstücksgeschäfte, die die ausländische Ehefrau mit ihrem eigenen Vermögen tätigt, ist die Einwilligung des Gouverneurs erforderlich.

und der letzte Satz besagt nichts anderes als das was du auch aufgeführt hast. [daumen1]

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