Also da kann ich mich mit meinem Standesamt echt glücklich schätzen...
Das mit der Übersetzung stimmt...man kann sie vor oder nach der legalisierung machen...nur nicht als aller erstes...denn die Stempel von G. und A. werden auf der Übersetzung mit vermerkt und ins deutsche übersetzt...
Von daher is es egal ob nun vor der Botschaft oder danach...
Aber legalisiert wird es auf jeden fall...denn wie schon gesagt werden Dokumente ohen L. hier gar nicht anerkannt...deswegen ja LEGALISIEREN...und die Dokumente des Partners werden ja auch Überprüft...und das bestimmt nicht von der STandesbeamtin...da gibts bestimmt ne Extra stelle...
Ich würde es auf nix ankommen lassen und jedes einzelne Papier mir ausstellen lassen...begläubigen und zu guter letzt legalisieren...
Auf dem Standesamt arbeiten auch nur Menschen...