Die Legalisierung erfolgt in 3 Schritten:
1. Gouvernorat
2. Außenministerium
3. Deutsche Botschaft
also: erst zu 1, dann 2 und zu guter letzt 3.
Damit die Deutsche Botschaft einen Stempel draufsetzt, wird eine deutsche Übersetzung benötigt, damit sie überhaupt wissen, was sie dort beglaubigen...
Allerdings sagt (meines Wissens jedes) Standesamt: damit die ausländischen Papiere bearbeitet werden können, muß ein IN DEUTSCHLAND BEEIDIGTER Dolmetscher übersetzt bzw. transliteriert haben!!
Ich kenne Leute, die MUßTEN 2x übersetzen lassen - aber auch Leute, die´s drauf ankommn ließen und den Standesbeamten in Grund und Boden gequasselt haben, daß die Übersetzung aus Tunesien gereicht hat.
Für´s EFZ werden ja prinzipiell nur die Daten des tun. Verlobten benötigt und keine weiteren Nachweise, die einbehalten werden.
Viele Grüße und viel Glück!