Hallo, bin endlich nach Hause angekommen [winken2]

Botschaft DARF nicht legalisieren, ohne Vorbeglaubigung durch G. und Außenministerium. Das steht schwarz auf weiß in diesem Mail, was ich heute von D.Botschaft gekriegt habe.
Nur ein Stempel auf die Photokopie des Passes wird so gestellt.

Eine vorherige Übersetzung wird nicht verlangt. (Das heißt es ist euch überlassen, wollt ihr das vorher machen oder nicht.)

Und noch was bezüglich Übersetzung. Ich tippe einfach ab, was auf meinem Hinweisblatt zu Merkblatt für EFZ von Standesamt unter Punkt 2 steht:

"Originalurkunden und Bescheinigungen in fremder Spache müssen von einem ermächtigten Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland in die Deutsche Sprache übersetzt werden."

Mein Deutsch ist nicht perfekt, aber auch die Standesamtbeamtin hat es so interpretiert, dass es nur ein Übersetzer aus D. sein soll und nicht einer aus dem Ausland, der eine Ermächtigung besitzt.