1. Keine Panik. Das habe ich schon geklärt. Es geht nur um unterschiedliche Bezeichnungen von einem desselbem Dokument.
Bei uns in D heiß es nocrmal "Meldebescheinigung"
Wenn du es für Heiraten brauchst, heißt dann gleiche Dokument "Aufenthaltsbescheinigung"
In Tunesien heißt inhaltlich gleiches Dokument "Wohnsitzbescheinigung" und das wurde bei mir zumindest auf dem Merkblatt für ihn angekreutzt.
2. Habe gerade SCHRIFTLICH per e-mail die Antwort von D.Botschaft in Tunis bekommen. Für Legalisation brauchen die keine vorherige Übersetzung. Das sind doch gute Nachrichten, oder? Die Übersetzung kann danach nur ein Mal in D. gemacht werden. Übersetzen in D ist zwar teuerer als in T. wird aber auf jedem Fall vom Standesamt annerkennt und man muss nicht 2 Mal bezahlen. (Auf dem Anhang zu dem Merkblatt vom Standesamt für EFZ steht explizit geschrieben, dass nur die Übersetzungen von D..Übersetzer annerkannt werden)