Verstehe nur nicht wieso man aber bei einer Einbürgerung vorzeigen muss das man einen Integrationskurs besucht hat...wenn mein Verlobter nun nach 8 jahren eingebürgert werden will...aber eben kein Integrationskurs besucht hat, wegen dem neuen gesetz...was dann???
Und waren Integrationskurse nicht auch dafür
gedacht das Land besser kennen zu lernen??? Da hat man doch auch mehrere Stunden Länderkunde oder???
Komisch finde ich auch...man weiß das Gesetz soll nun ab dem 1.August in Kraft treten, aber keiner weiß wie dann getestet wird ob er der Deutschen Sprache mächtig ist oder nicht...
Sprachtest, schreibtest...???
Kennt jemand ne sichere Quelle wo geschrieben steht das dieses Gesetz ab den 1.August in Kraft tritt?Oder weiß die AHB bescheid???