Zitat:
Wird jetz bzw. vor 1.08 keine bestimmte Sprachkentnisse verlangt oder doch?
Jetzt gibt es ja noch den Integrationskurs, der vom Staat gefördert wird. Mit INkraftterten des Gesetzes, gelten erst die Bedingungen, d.h. es müsste zeitpunkt der Antragstellung gelten. ich weiß es aber nicht hundertprozentig. Frag´doch mal bei deiner Ausländerbehörde nach.