Meine Quelle aus der Ausländerbehörde hat mir geschrieben, dass dieses Gesetz zum 01. August 2006 in Kraft tritt. So hat meine Quelle mir das mit dem Gesetz bestätigt, d.h. ja es kommt.
Hierzu gibt es beriets ein Thema. Dort habe ich den Wortlaut auch schon eimal zitiert.
Bei Familienzusammenzug muss der Nichtdeutsche Ehegatte mindestens 21 Jahre alt sein und so gut deutsch sprechen, dass kein Intergrationskurs besucht werden muss.
Ich denke mal, es wird dann einen Sprachtest geben.