bei der botschaft kannst du NICHTS übersetzen lassen!! Legalisieren muss er es, aber nicht übersetzen!! Geburtsurkunde ist 6 Monate gültig und Meldebescheinigung darf je nach Standesamt nur 2-4Wochen alt sein. Allerdings hat mir heute die Mitarbeiterin eines andren Standesamtes gesat sie würden das bei ausländischen Geb.urkunden nicht verlangen, da es schier unmöglich sei mit 2 Wochen Gültigkeit zurecht zu kommen, was ja auch stimmt.
Hab ich das richtig verstanden?! Dein Standesamt verlangt von ihm nur eine Passkopie und die Geburtsurkunde?!Das kann wirklich nicht sein...
Ist ja noch seltsamer als bei mir!
Wieso soll es auf französisch reichen? Für ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis wäre das sehr seltsam
Hab ich ja noch nie gehört, aber wär ja prima.Also ich hab jetzt inzwischen bei 3 verschiedenen Standesämtern nachgefragt und 3 mal bei meinem und erst nachdem ich genauestens nachgefragt habe haben die selbst woanders nachgefragt und Fehler zugegeben... Also tu das lieber auch. Und naja- du hörst dich ziemlich konfus an, was das übersetzen und legalisieren angeht. Kannst mir auch gern PN schreiben