bei der botschaft kannst du NICHTS übersetzen lassen!! Legalisieren muss er es, aber nicht übersetzen!! Geburtsurkunde ist 6 Monate gültig und Meldebescheinigung darf je nach Standesamt nur 2-4Wochen alt sein. Allerdings hat mir heute die Mitarbeiterin eines andren Standesamtes gesat sie würden das bei ausländischen Geb.urkunden nicht verlangen, da es schier unmöglich sei mit 2 Wochen Gültigkeit zurecht zu kommen, was ja auch stimmt.
Hab ich das richtig verstanden?! Dein Standesamt verlangt von ihm nur eine Passkopie und die Geburtsurkunde?!Das kann wirklich nicht sein... [Confused] Ist ja noch seltsamer als bei mir! [Wink] Wieso soll es auf französisch reichen? Für ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis wäre das sehr seltsam [Confused] Hab ich ja noch nie gehört, aber wär ja prima.Also ich hab jetzt inzwischen bei 3 verschiedenen Standesämtern nachgefragt und 3 mal bei meinem und erst nachdem ich genauestens nachgefragt habe haben die selbst woanders nachgefragt und Fehler zugegeben... Also tu das lieber auch. Und naja- du hörst dich ziemlich konfus an, was das übersetzen und legalisieren angeht. Kannst mir auch gern PN schreiben