Ich kann dir nur Fragen zur Übersetzung beantworten. Habe schriftlich von D.Botschaft in Tunis bekommen, dass für Legalisation keine Übersetzung notwendig ist. Würde gleich alle legalisierten Papiere in D übersetzen lassen und dann ist es auf jeden Fall OK für D. Standesamt.
Später, für Tunesien
Deine EFZ muss du nicht übersetzen, anstatt dessen bekommst du so eine Anlage auf französisch bei D.Botschaft für ca. 30 Dinar.
Alle andere Papiere kannst du entweder in Tun. übersetzen lassen (günstiger) oder sich internationalle gleich in D. ausstellen lassen. Internationalle Unterlagen sind viel kürzer gültig als die übersetzten. Genaue Info kann glaube ich nur Tun. Standesamt geben.
Jetzt Frage von mir. Alle sprechen von Ausländerbehörden. Ab wann muss man dort etwas anmelden? Nach dem EFZ? Nach dem Heiraten? Vorher mitteilen, dass Heirat geplannt ist???