Für alle Österreicher, vielleicht wusste nur ich das bis jetzt nicht, aber seit 1.1.2006 muss der nicht-EU angehörige Partner auch nach der Eheschliessung ausreisen, bis er seine Niederlassungsbewilligung bekommt. Bearbeitungszeit kann laut Magistratsabteilung 20 einige Wochen bis zu einem halben Jahr dauern. D.h. in unserem Fall hat mein Mann (wir sind frisch verheiratet) ein C-Visum (wir haben auch angegeben das wir heiraten wollen!) und muss wahrscheinlich in 3 Wochen ausreisen und in Tunesien warten bis seine Niederlassungsbe-willigung erstellt wurde... Das tut weh! [weinen1]