Hallo,
ich denke mit dem Fall welcher gerade über die Medien läuft, kann man es nicht vergleichen, da er Pat. die schon wieder auf dem Weg der Besserung waren mit einer Med. Mischung umbrachte.

Ich absolut gegen Sterbehilfe, da oft die jenigen die es betrifft diese Entscheidung gar nicht treffen können.

Wenn Sterbehilfe legal wäre, dann würde sehr viel Missbrauch auch hier begangen werden. Man muß an viele Dinge denken: Erbe, Organe usw.

Wo beginnt Sterbehilfe und wo hört es auf?

Der eine möchte nach einer großen OP lieber nicht mehr am Leben sein, der andere hat ein Bein verloren und sitzt im Rollstuhl und möchte so nicht mehr weiter Leben, der andere liegt Jahre im Wachkoma und kann dies gar nicht entscheiden, er spielt mit dir aber sicher gern mal ein Spiel.

Man muß sich viele verschiedene Krankheitsbilder vor Augen führen und wo soll man dann beginnen, hier darf Sterbehilfe angewandt werden und hier nicht.

Zum Prozeß hier Infos:

Todespfleger-Prozess: Zeugenbefragung

Kempten - Am zweiten Tag des Kemp­tener „To­des­pfle­ger” Pro­zes­ses haben die Angehö­rigen der Opfer erfolg­los eine Unter­bre­chung der Ver­hand­lung gefor­dert.

Den ent­spre­chen­den Antrag eines Nebenklä­gers lehnte das Land­gericht Kempten in Bayern am Mitt­woch ab.

Die Verteidigung zieht die Recht­mäßig­keit der Ver­neh­mungs­pro­tokolle des Beschul­dig­ten in Zwei­fel. Die Nebenklä­ger ver­lang­ten zur Prüfung der Vor­würfe eine Aus­zeit.

Der 27-jäh­rige Ange­klagte soll 29 Pati­enten des Sont­hofe­ner Kran­ken­hau­ses von Februar 2003 bis zu seiner Fest­nahme im Juli 2004 mit einer gestoh­lenen Medi­kamen­ten-Mischung zu Tode gespritzt haben. Die Anklage wirft ihm in 16 Fällen Mord, in wei­teren zwölf Fällen Tot­schlag und eine Tötung auf Ver­lan­gen vor. Der Ange­klagte hat ein weit gehen­des Geständ­nis abge­legt und seine Schuld ein­geräumt, den Mord­vor­wurf aber zurück gewie­sen. Er habe aus „auf­rich­tig emp­fun­denen Mit­leid” gehan­delt.

Die Verteidigung wirft den Ermittlern vor, Aus­sagen des Ange­klag­ten seien bei den Ver­neh­mun­gen durch „un­gesetz­liche Metho­den” zu Stande gekom­men. Er sei nicht korrekt belehrt und mög­licher­weise getäuscht worden. Die Kammer klam­merte dar­auf­hin direkte Aus­sagen der Zeugen zu den Ver­neh­mun­gen des Beschul­dig­ten aus.

Als erste der über 80 Zeugen wurde zwei Kri­minal­beamte gehört. Nach ihren Angaben war zunächst der Medi­kamen­ten­dieb­stahl im Kran­ken­haus Sont­hofen auf­gedeckt worden, aber kein Tötungs­ver­dacht auf den Ange­klag­ten gefal­len. Erst dessen Ver­neh­mung, die Abglei­chung der Dienst­pläne mit dem Kli­nik-Ster­bebuch und toxi­kolo­gische Unter­suchun­gen an den gestor­benen Pati­enten hätten den Ver­dacht gegen den Ange­klag­ten genährt.

Das Ver­fah­ren ist bis Ende Mai auf 22 Ver­hand­lungs­tage ange­setzt.

dpa-infocom

Claudia