Hallo,
ich denke mit dem Fall welcher gerade über die Medien läuft, kann man es nicht vergleichen, da er Pat. die schon wieder auf dem Weg der Besserung waren mit einer Med. Mischung umbrachte.
Ich absolut gegen Sterbehilfe, da oft die jenigen die es betrifft diese Entscheidung gar nicht treffen können.
Wenn Sterbehilfe legal wäre, dann würde sehr viel Missbrauch auch hier begangen werden. Man muß an viele Dinge denken: Erbe, Organe usw.
Wo beginnt Sterbehilfe und wo hört es auf?
Der eine möchte nach einer großen OP lieber nicht mehr am Leben sein, der andere hat ein Bein verloren und sitzt im Rollstuhl und möchte so nicht mehr weiter Leben, der andere liegt Jahre im Wachkoma und kann dies gar nicht entscheiden, er spielt mit dir aber sicher gern mal ein Spiel.
Man muß sich viele verschiedene Krankheitsbilder vor Augen führen und wo soll man dann beginnen, hier darf Sterbehilfe angewandt werden und hier nicht.
Zum Prozeß hier Infos:
Todespfleger-Prozess: Zeugenbefragung
Kempten - Am zweiten Tag des Kemptener „Todespfleger” Prozesses haben die Angehörigen der Opfer erfolglos eine Unterbrechung der Verhandlung gefordert.
Den entsprechenden Antrag eines Nebenklägers lehnte das Landgericht Kempten in Bayern am Mittwoch ab.
Die Verteidigung zieht die Rechtmäßigkeit der Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten in Zweifel. Die Nebenkläger verlangten zur Prüfung der Vorwürfe eine Auszeit.
Der 27-jährige Angeklagte soll 29 Patienten des Sonthofener Krankenhauses von Februar 2003 bis zu seiner Festnahme im Juli 2004 mit einer gestohlenen Medikamenten-Mischung zu Tode gespritzt haben. Die Anklage wirft ihm in 16 Fällen Mord, in weiteren zwölf Fällen Totschlag und eine Tötung auf Verlangen vor. Der Angeklagte hat ein weit gehendes Geständnis abgelegt und seine Schuld eingeräumt, den Mordvorwurf aber zurück gewiesen. Er habe aus „aufrichtig empfundenen Mitleid” gehandelt.
Die Verteidigung wirft den Ermittlern vor, Aussagen des Angeklagten seien bei den Vernehmungen durch „ungesetzliche Methoden” zu Stande gekommen. Er sei nicht korrekt belehrt und möglicherweise getäuscht worden. Die Kammer klammerte daraufhin direkte Aussagen der Zeugen zu den Vernehmungen des Beschuldigten aus.
Als erste der über 80 Zeugen wurde zwei Kriminalbeamte gehört. Nach ihren Angaben war zunächst der Medikamentendiebstahl im Krankenhaus Sonthofen aufgedeckt worden, aber kein Tötungsverdacht auf den Angeklagten gefallen. Erst dessen Vernehmung, die Abgleichung der Dienstpläne mit dem Klinik-Sterbebuch und toxikologische Untersuchungen an den gestorbenen Patienten hätten den Verdacht gegen den Angeklagten genährt.
Das Verfahren ist bis Ende Mai auf 22 Verhandlungstage angesetzt.
dpa-infocom
Claudia