Der Bundestag hat darüber abgestimmt und die Opposition wird daraufhin Berufung einlegen, so in den Medien letzte Woche.
Kein Gesinnungstest für Muslime!
Der baden-württembergische "Muslimtest" ist inakzeptabel
24. Januar 2006
Die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft ist Ausdruck eines gelungenen Integrationsprozesses. Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Die Einbürgerungsbehörde führt mit jeder und jedem Einbürgerungswilligen ein Gespräch, um die Haltung zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu überprüfen. Zusätzlich erfolgt bei jedem Einbürgerungsverfahren eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz. Das ist gängige Praxis in unseren Einbürgerungsbehörden.
Alleingang Baden-Württembergs
Die baden-württembergische Landesregierung hält - als einziges Bundesland - dies nicht für ausreichend und führte zum 1.1.2006 einen persönlichen Gesinnungstest ein. Hierfür wurde den Einbürgerungsbehörden des Landes ein entsprechender Gesprächsleitfaden an die Hand gegeben.
Bei Einbürgerungsbewerbern muslimischen Glaubens bzw. mit Staatsangehörigkeit einer der 57 Staaten der Islamischen Konferenz, soll mit Hilfe des Gesprächsleitfadens das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung geprüft werden. Denn - so fragt sich das Innenministerium in einer Pressemitteilung vom 14.12.2005 - "ob bei Muslimen generell davon auszugehen sei, dass ihr Bekenntnis bei der Einbürgerung auch ihrer tatsächlichen inneren Einstellung entspreche". Das Innenministerium stellt damit muslimische EinbürgerungsbewerberInnen unter den Generalverdacht. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern auch verfassungswidrig. Etliche der Fragen betreffen die Intimsphäre und den Kernbereich privater Lebensgestaltung der Betroffenen - sie zielen auf subjektive Befindlichkeiten und Einstellungen ab – Fragen, die den Staat nichts angehen – wie etwa die persönliche Einstellung zur ***uellen Identität.
Baden-Württemberg rudert zurück
Inzwischen hat das baden-württembergische Innenministerium die Gemeinden am 20. Januar mit einer neuen Verwaltungsvorschrift angewiesen, diesen Gesprächsleitfaden nur noch bei solchen EinbürgerungsbewerberInnen anzuwenden, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestehen. Noch besser wäre es jedoch gewesen, den gesamten "Gesprächsleitfaden" ganz zurückzuziehen, da er unzulässige Fragen über das Privatleben beinhaltet. Es schafft Feindbilder, wo ein Dialog notwendig ist.
http://www.gruene-bundestag.de/cms/zuwanderung/dok/102/102465.htmMan sollte hier die Grünen ganz stark unterstützen denn sie versuchen dagegen zu kämpfen.
Claudia