Es gibt einen unterschied zwischen lebenserhaltende Massnahmen ergreifen, abstellen, oder nicht und der Sterbehilfe.

Ich denke, dass es ähnliche Handhabungen gibt bei den lebenserhaltenden Massnahmen. Mit einer Patientenverfügung kann man dies regeln, für den Fall, dass man nicht mehr selber darüber entscheiden kann.

Die Sterbehilfe ist unter sehr strengen Bedingungen in der Schweiz erlaubt. Dabei entscheide ich selber, ob ich unter gewissen Umständen weiterleben will oder eben nicht.

Darüber habe ich schon mit meinem Mann diskutiert. Ich wollte seine Meinung kennen und ich wollte auch, dass er weiss was ich darüber denke.