ja nee natürlich nicht. A1, A2 und dann B1 und B2...
"In Punkt 19 des Änderungsgesetzes wird des Paragraph 30 neu geregelt. Demgemäß kann ein Zuzug zu in der BRD lebende Ausländer und gemäß Punkt 17 auch zu Deutschen Ehepartnern nur dann erfolgen, wenn der ausländische Ehegatte mindestens 21. Jahre alt ist und die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss."
Also betrifft das definitiv nicht nur in Deuts´chland lebende Ausländer
achso, was das heißt? Das sind Bezeichnungen des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens". Soll heißen in jedem Land Europas weiß man somit (dank dieser Stufen) welches Sprachniveau man hat
Danke dir. Na ja, ich hoffe mal so gut kann mein Schatz auch ohne Sprachkurs sprechen. Das in Tunis zu machen ist für ihn nämlich kaum machbar. Er hat aber ein Jahr lang Deutschunterricht auf der Animateurschule gehabt und kann sich abgesehen von Grammatikfehlern ziemlich gut verständigen.