Jetzt habe ich mir gerade nochmal diesen Gesetzesentwurf (http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Synopse_AendG_ZuwG.pdf)durchgelesen. Wenn ich das richtig verstehe, bezieht sich das mit den Deutschkenntnissen doch darauf, wenn man selber hier in Deutschland als Ausländer lebt und dann einen ausländischen Ehegatten durch Familienzusammenführung herholen möchte, oder nicht?
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