Also irgendwie kann ich dieses Änderungsgesetz das SimoneDiaz anführt unter dem Link auch nicht finden. Und bei Verpflichtung zum Integrationskurs steht: "...wenn er sich nicht in deutscher Sprache auf einfache Art in mündlicher Weise verständigen kann..." Das lässt natürlich viel Ermessensspielraum. Ich rede mit meinem Schatz nur Deutsch, manchmal langsam oder mit Wiederholung, aber wir können uns normal unterhalten und haben es noch immer geschafft, alle wichtigen Dinge zu klären. Deshalb bin ich mir trozdem nicht sicher, ob er den Inhalt eines Zeitungsausschnittes wiedergeben kann und außerdem habe ich ihn mit diesem Gesetz jetzt schon ganz kirre gemacht...   
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