aber im Falle einer Scheidung greift doch eh das Scheidungsrecht des Landes, in dem der Lebensmittelpunkt liegt.
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(oder war das damals anders??)
Mir hatte damals meine Anwältin gesagt, daß man Kinder nicht in den Ehevertrag einbeziehen kann, da man ja nie voraussehen kann, ob wirklich die Mutter bzw. der Vater der "bessere" Part der Erziehenden ist. Im Voraus also keinen Unterhalt bzw Aufenthalt bestimmen kann. Und das klingt für mich auch logisch...