6. Welche Bedeutung hat die Brautgabe im Islam?
Die Brautgabe (arab. al-mahr) ist keinesfalls mit einem Brautpreis gleichzusetzen, mit dem die Frau sozusagen erkauft würde. Sie wird nicht dem Vater der Braut, sondern der Braut selbst gegeben. In den meisten Fällen ist sie materieller Art, kann aber durchaus auch ideellen Wert besitzen. Der Islam gewährt der muslimischen Frau das Recht, von ihrem zukünftigen Ehemann diese sog. Brautgabe zu verlangen, deren Höhe sie selbst festlegen und über die sie frei verfügen kann (Koran 4:4). Dabei sollte die Frau natürlich die finanzielle Situation des Mannes berücksichtigen. Selbst im Falle einer Scheidung hat der Mann kein Recht darauf, die Brautgabe zurückzufordern (Koran 2:229).
Quelle oder:
Die Brautgabe oder Morgengabe (arab. Mahr) ist ein Geschenk des Mannes an die Frau und geht in ihren Besitz über. Es ist kein "Brautpreis" und die Brauteltern haben darauf keinen Anspruch. Auch hier weicht die Praxis leider häufig ab. Die Brautgabe soll der Frau als Sicherstellung im Falle der Scheidung oder Verwitwung dienen. Es gibt diverse Möglichkeiten: entweder der Gesamtbetrag (oder Wertgegenstand) wird sofort übergeben, oder ein Teil wird für einen späteren Anlassfall ausgesetzt. Die Höhe des Betrags oder Wertes ist offen, soll jedoch nicht übertrieben sein, um eine Heirat nicht zu erschweren. In diesem Sinne sollen auch luxuriöse Feiern vermieden werden.
Wichtig ist, dass in einer islamischen Ehe Gütertrennung herrscht. Was immer die Frau in die Ehe mitbringt, was sie im Laufe der Ehe erbt oder als Einkommen bezieht, gehört ihr und muss in ihrem Besitz bleiben. Auch hier gibt es neuere gesetzliche Regelungen in verschiedenen Ländern zur Durchsetzung der Rechte der Frau. Dass die Frau nach der Heirat ihren Familiennamen behält, war im muslimischen Orient seit jeher der Fall und ist heute wieder stark im Trend. Die Übernahme des Familiennamens des Mannes ging häufig auf eine Kolonialverwaltung zurück bzw. war ein Resultat westlicher Einflüsse während der Modernisierungsphase.
Quelle Oft sagt man auch, daß die Brautgabe (wenn es sich um einen echten Betrag handelt und nicht nur ideel veranlagt wird) geteilt wird: eine Hälfte bei Trauung und die andere Hälfte würde im Falle einer Scheidung fällig werden...