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Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138287
26/01/2006 08:09
26/01/2006 08:09
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Anke25 Offline
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P.S. Mein Mann hatte sein Visa 2,5 Wochen nach unserer Hochzeit!!!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138288
26/01/2006 15:12
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sasa Offline
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Ich musste keine Verpflichtungserklärung unterschreiben und trotzdem hat mein Mann sein Visum innerhalb von 24 Stunden nach meinem Interview bei der Ausländerbehörde gehabt [Wink]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138289
26/01/2006 15:43
26/01/2006 15:43

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ich wollte es eigentlich schon gestern schreiben, habe mich aber zurück gehalten, weil ich mich zwar mit Sozialhilfe vor hartz IV auskenne.
Also jemand der noch nie gearbeitet hat, kann und darf kein Arbeitslosengeld bekommen. Früher hätte er Sozialhilfe bekommen. So müsste also auch ein ausländischer Ehemann Sozialhilfe bekommen. Mit Hartz IV ist es jedoch so geregelt, dass Leute, die früher Anspruch auf Sozialhilfe hatten, jedoch eigentlich arbeiten könnten, d.h. erwerbsfähig sind, nun von der Sozialhilfe ins ALG 2 gewandert sind.
Also wenn ich das nun so subsummiere, dann müsste der ausländische Ehemann tatsächlich ALG 2 bekommen. Er würde ja normalerweise auch Sozialhilfe bekommen, gäbe es Hartz IV nicht. Im ALG 2 sind Sozialshilfe Erwerbsfähiger und Arbeitslosenhilfe zusammengefasst.

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138290
26/01/2006 16:28
26/01/2006 16:28
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schaf Offline
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@patty

ehrlich gesagt kann ich mir da nu aber nicht viel drunter vorstellen. wann ist denn der lebensunterhalt gewährleistet? wieviel € verstehen die darunter? [Confused]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138291
26/01/2006 16:31
26/01/2006 16:31
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schaf Offline
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okay, da ich immer noch nicht durchblicke einfach mal konkreter. wenn ich studiere, über ca.1000€ im Monat verfüge (Miete etc. noch nicht abgezogen) - wäre dann sein Lebensunterhalt gesichert? [Confused]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138292
26/01/2006 16:37
26/01/2006 16:37
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Rita Offline
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Zitat:
familienzusammenführung wird doch nicht wegen Arbeitslosigkeit oder geringfügigem Verdienst der deutschen Partnerin verwehrt, oder?!

... tja und bei uns war das so, das sie meinen Mann nach einem Jahr ausweisen wollten, falls keiner von uns eine Arbeit finden sollte... (zur Erklärung: wir haben uns in D. kennengelernt, haben in D. geheiratet)... ich habe zu der Zeit eine Umschulung gemacht ... danach mussten wir dann Soz.-Hilfe beantragen, weil wir keine Arbeit gefunden haben ... der Typ vom Ausl-Amt meinte dann: sobald wir Soz.-Hilfe beantragen, wäre das ein Grund zur Ausweisung!!! Wir haben uns laaaaaaaaaaaaaaaaaaange nicht getraut zum Amt zu gehen, aber irgendwann stand uns das Wasser bis zum Hals und wir mussten an unsere 2 Kinder denken. Mit Hilfe vom Anwalt haben wir es dann geschafft, das er nicht ausgewiesen wurde... und er hat sich hier nichts zuschulden kommen lassen!!!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138293
26/01/2006 16:55
26/01/2006 16:55

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Iss ja krass. Echt, die wollten ihn ausweisen? So ein Quatsch. Wegen nicht gesichertem Lebensunterhalt kann man ausweisen, muss man aber nicht. Liegt im Ermessen des Bearbeiters. Und eigentlich ist das auch ganz schwierig durchzusetzen, da dieses Ermessen ganz doll eingeschränkt ist durch die Rechtsprechung und Arbeitsanweisungen. Zumindest in Berlin ist das fast gar nicht möglich.

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138294
26/01/2006 22:49
26/01/2006 22:49
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komisch, ich hätte nie im Leben dran gedacht, für meinen Mann, als er damals nach D kam, Sozialhilfe oder Arbeitlosengeld zu beantragen. Für mich war es klar, daß ich die erste Zeit bis er Arbeit hat, für ihn "aufkomme" und dadurch kürzer treten muß.
Ich konnte mir ja vor der Hochzeit auch die Flüge zu ihm leisten, also kann man sich doch dann den Mann auch in Deutschland leisten...

Ehrlich gesagt wundert es mich immer wieder, wie Hartz-4-Empfänger in Urlaub fliegen können und Leute die das ganze Jahr über fleißig arbeiten es teilweise gar nicht schaffen, sich eine Urlaubsreise zu gönnen.

Bevor ich arbeitslos würde, nähme ich einen jeden Job an, egal ob ich nun "studiert" hätte und der Job eigentlich "unter meinem Niveau" wäre oder ob ich weniger verdienen würde als das Arbeitslosengeld beträgt. Jemand anderen auf der Tasche liegen (und auch wenn's der Staat -also wir alle- ist) ist so gar nicht mein Fall.

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138295
26/01/2006 22:55
26/01/2006 22:55
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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Sigrid viele beantragen dies aber für ihren Mann der neu nach D kommt.

Ja wer mag das schon gern dem Staat auf der Tasche zu liegen, ich denke viele würden dies gern ändern, wenn es so leicht wäre. Ist denke ich aber ein anderes Thema, oder?

Claudia

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138296
27/01/2006 12:35
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@Sasa: Aber könnte es nicht sein, dass du nur deswegen das Interview bei der AB hattest?

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138297
27/01/2006 14:10
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Andimon Offline
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Bei mir war es so, daß ich mit meinen letzten 3 Gehaltszetteln und meiner Bescheinigung über Miete (inkl. Nebenkosten) und Stromkosten zur Ausländerbehörde musste. Die Dame hat dann ausgerechnet wieviel wir nach dem Sozialhilfesatz benötigen würden. D.h. Miete und Nebenkosten werden eingerechnet usw.. Sie kam dann auf einen Betrag von 1000 Euro. Das hat sich dann mit meinen Gehaltszetteln verglichen und festgestellt, daß ich mehr verdiene. Das war dann soweit ok.
Deshalb denke ich schon, daß die in irgendeiner Art auf das Einkommen schauen. Was die Konsequenzen wären, würde man nicht so viel verdienen wie die ausrechnen, weiß ich allerdings nicht!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138298
27/01/2006 14:49
27/01/2006 14:49

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Auf die Gefahr hin, von euch hinterher verprügelt zu werden...
Ich kann schon verstehen, dass die Behörden nicht noch mehr Hartz IV - Empfänger haben wollen. Wie sich in den letzten Jahren herausgestellt hat, werden Kinder von HartIV-Empfänger (damals Sozialhilfe) später auch Hart IV - Empfänger. Ich meine jetzt nur die Empfänger, die früher Sozialhilfe bekommen haben. Also wollen sie vermeiden, sich noch weitere Hartz IV-Empfänger ins Land zu holen.

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138299
27/01/2006 15:07
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carrie Offline
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Zitat:
Auf die Gefahr hin, von euch hinterher verprügelt zu werden...

in keinster weise, brini!

ich teile diese meinung! ich finde das absolut nicht ok! ich finde, wenn die frau den lebensunterhalt des mannes nicht sichern kann, dann sollte sie ihn auch nicht herholen!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138300
27/01/2006 18:30
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als ich mußte auch gehaltszettel, mietvertrag vorlegen und es wurde geprüft, ob mein gehalt ausreicht

das ist aber genau das was ich so krass finde, der alg II empfänger, darf den mann hierher holen und dieser bekommt dann auch noch alg II und vielleicht ein anderer der jeden tag 8 std. an die arbeit geht, wenig geld verdient, darf den mann nicht herholen, weil das gehalt nicht ausreicht, das kann ja wohl nicht sein

aber das sieht man es wieder, für die deutschland gilt: SIEG FÜR DIE FAULEN

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138301
27/01/2006 19:27
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Natürlich kann er hartz4 bekommen!!

Arbeitslosengeld verdient man sich Hartz4 aber nicht!!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138302
27/01/2006 20:05
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schaf Offline
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Arbeitslosigkeit kann jedem passieren, auch ungewollt, vergesst das nicht. Sollen solche Menschen dann auf die Liebe verzichten? Grade ihr müsstet doch wissen, wie schwer es ist eine Fernbeziehung zu führen. Wenn man sich Flüge etc. leisten kann muss man sich auch den Mann leisten können- klingt logisch, aber wenn nach Meinung der Behörden das Geld halt trotzdem nicht ausreicht- wer würde Hartz4 ablehnen?

" der alg II empfänger, darf den mann hierher holen und dieser bekommt dann auch noch alg II und vielleicht ein anderer der jeden tag 8 std. an die arbeit geht, wenig geld verdient, darf den mann nicht herholen, weil das gehalt nicht ausreicht"

das kapier ich jetzt nicht ganz. Ist das denn so?! [Eek!]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138303
27/01/2006 20:37
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Zitat:
Arbeitslosigkeit kann jedem passieren, auch ungewollt, vergesst das nicht. Sollen solche Menschen dann auf die Liebe verzichten? Grade ihr müsstet doch wissen, wie schwer es ist eine Fernbeziehung zu führen.
@creeks

[daumen1]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138304
27/01/2006 20:43
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schaf Offline
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Leider bin ich jetzt immer noch nicht schlauer als vorher [Frown]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138305
27/01/2006 21:19
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,
bei einer Familienzusammenführung muß man keine Gehaltszettel vorweisen.

Merkblatt
LANGZEITVISUM (In Tunesien wohnhafte tunesische Staatsangehörige)

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage
folgender Unterlagen erfolgen:

1) Gültiger Reisepass (mind. 3 Monate länger gültig als die beantragte
Aufenthaltsgenehmigung)

2) Zwei Antragsformulare (liegen aus), ausgefüllt und unterschrieben, sowie
Fotokopien der Seiten 2 und 3 des Reisepasses

3) Zwei Fotos

4) - Unterlagen, die den Antrag begründen (Heiratsurkunde, legalisiert durch das
zuständige Gouvernorat, das tunesische Aussenministerium und die Botschaft
oder evtl. Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland bescheinigt durch
Standesamt, bzw. Bestätigung des dt. Standesamts, dass alle Voraussetzungen zur
Eheschließung gegeben sind) und 2 Fotokopien des Reisepasses des zukünftigen
Ehepartners (bei nicht deutschem Ehepartner auch Kopie des Aufenthaltstitels)
- Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Partners, ausgestellt von der
zuständigen deutschen Meldebehörde
Antrag auf Arbeitserlaubnis:
- Arbeitsvertrag aus Deutschland
- Bescheinigungen über die letzten Arbeitsstellen (mit deutscher Übersetzung),
evtl. schon Zusicherung der Erteilung der Arbeitserlaubnis
Alle genannten Unterlagen müssen im Original und mit zwei gut lesbaren Fotokopien
vorgelegt werden!
 Die Visagebühren sind vorab und in tunesischen Dinar zu bezahlen
 Die Antragsformulare sind gratis
Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können nach Antragsüberprüfung
angefordert werden. Aber auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Gebühr: 30 Euro, zahlbar in Dinar zum Tageskurs (nur Bargeld)
Bearbeitungsdauer: mind. 6 - 8 Wochen

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138306
27/01/2006 21:36
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@ freixenet:
HartzIV-Empfänger zu sein kann man meiner Meinung nach nicht damit gleichsetzen, daß diese Person faul ist. Man schaue sich nur den nicht gerade aussichtsreichen Arbeitsmarkt in D an. (Wobei ich nicht ausschließe, daß es natürlich Menschen gibt, die sich auf staatlicher Unterstützung quasi "ausruhen").
Also bitte kurz innehalten, bevor es zu Verallgemeinerungen kommt!
Und: auch Bewerbungen schreiben, zu Vorstellungsgesprächen gehen und Absagen abheften kann eine tagesfüllende Beschäftigung sein. [Wink] ... obwohl das jetzt gar nicht so lustig ist!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138307
27/01/2006 21:39
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline
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[daumen1]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138308
27/01/2006 22:58
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freixenet  Offline
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Zitat:
@ freixenet:
HartzIV-Empfänger zu sein kann man meiner Meinung nach nicht damit gleichsetzen, daß diese Person faul ist. Man schaue sich nur den nicht gerade aussichtsreichen Arbeitsmarkt in D an. (Wobei ich nicht ausschließe, daß es natürlich Menschen gibt, die sich auf staatlicher Unterstützung quasi "ausruhen").
Also bitte kurz innehalten, bevor es zu Verallgemeinerungen kommt!
Und: auch Bewerbungen schreiben, zu Vorstellungsgesprächen gehen und Absagen abheften kann eine tagesfüllende Beschäftigung sein. ... obwohl das jetzt gar nicht so lustig ist!

SORRY, aber das sehe ich vollkommen anders. Menschen ab einem Alter ab ca. 45 Jahren, haben es wirklich sehr schwer, wieder Arbeit zu finden. Junge Menschen, die keiner Arbeit nachgehen sind faul. Ich bin u.a. auch für das Personalwesen verantwortlich, ich habe öfters Bewerbungen auf den Tisch und Vorstellungsgespräche und was passiert regelmäßig, es kommt doch verdammt oft vor, das mich jemand fragt: Können Sie mir bitte die Bescheinigen das ich mich hier beworben und vorgestellt habe, damit mein Geld nicht gestrichen wird, die Arbeit die Sie mir anbieten können ist wirklich nichts für mich." wenn ich das höre, kriege ich einfach nur das kotzen und was für leute sind es die langzeitarbeitslosen. wer diese fragen stellt, bekommt natürlich keinen job. und wer arbeitslos wird und sich denkt, na dann beziehe ich doch erstmal 1 jahr lang arbeitslosengeld und dann bemühe ich mich, hat natürlich auch schlechte karten. es gibt natürlich auch die anderen, die alles für einen job geben würden, und die haben dann auch chancen.

mein vater selbst war auch vor kurzem arbeitslos, aber selbst er, in einem alter von über 50, hat wieder arbeit gefunden, für einiges geld weniger als vorher, aber er ist zufrieden, denn er hat arbeitet. vor sowas habe ich achtung, jemand der für wenig geld arbeiten geht, hauptsache er kann was tun.

uns selbst mein ex-mann (ägypter), der keinerlei deutschkenntnisse hatte, hat einen job gefunden, es hat zwar auch fast ein jahr gedauert, aber vom zeitraum her, hat auch er dir frist (innerhalb eines jahres) geschafft.

auch wenn es heutzutage schwierig ist, wer will findet was.

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138309
27/01/2006 23:06
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Wenn genug Arbeitsplätze da wären, würde es nicht so viele Arbeitslose geben.
Wir sind hier in ein Thema gekommen was mit dem eigentlichen Thema nichts mehr zu tun hat.

Wer einen "etwas" sicheren Arbeitsplatz hat, der kann sehr wohl diese Reden schwingen, wer aber dies nicht ist und sich die Füsse wund läuft um eine Arbeit zu bekommen, der weiß wie schwer es ist.

Nicht in jeder Berufsgruppe sind genug Arbeitsmöglichkeiten vorhanden und dies muß beachtet werden.

Claudia

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138310
28/01/2006 00:57
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danke für die infos claudia!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138311
28/01/2006 15:03
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@freixenet: so sehe ich das auch! Wir hatten vor kurzem auch eine Stellenausschreibung laufen - und wer hat sich beworben.... Leute, die schon eine Stelle haben und in einer anderen Firma arbeiten wollen und frisch ausgelernte. Arbeitslose haben sich nicht beworben, obwohl es eigentlich eine "ganz normale" Stelle war ohne großen Ansprüchen.

Ach doch, einer hat sich beworben, der war jahrelang Türsteher bei einer Disco, Aufseher in einem Spielsalon und zwischendurch immer wieder arbeitslos. Ganz klar, daß so einer wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat [Big Grin]

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