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|  Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ???
 #138289 26/01/2006 14:43
26/01/2006 14:43
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| Anonym
 Nicht registriert
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| Anonym Nicht registriert
 
 
 
 
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ich wollte es eigentlich schon gestern schreiben, habe mich aber zurück gehalten, weil ich mich zwar mit Sozialhilfe vor hartz IV auskenne.Also jemand der noch nie gearbeitet hat, kann und darf kein Arbeitslosengeld bekommen. Früher hätte er Sozialhilfe bekommen. So müsste also auch ein ausländischer Ehemann Sozialhilfe bekommen. Mit Hartz IV ist es jedoch so geregelt, dass Leute, die früher Anspruch auf Sozialhilfe hatten, jedoch eigentlich arbeiten könnten, d.h. erwerbsfähig sind, nun von der Sozialhilfe ins ALG 2 gewandert sind.
 Also wenn ich das nun so subsummiere, dann müsste der ausländische Ehemann tatsächlich ALG 2 bekommen. Er würde ja normalerweise auch Sozialhilfe bekommen, gäbe es Hartz IV nicht. Im ALG 2 sind Sozialshilfe Erwerbsfähiger und Arbeitslosenhilfe zusammengefasst.
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|  Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ???
 #138292 26/01/2006 15:37
26/01/2006 15:37
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| Joined:  Feb 2004 Beiträge: 58
 NRW
Rita
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 Joined:  Feb 2004
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 NRW
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Zitat:... tja und bei uns war das so, das sie meinen Mann nach einem Jahr ausweisen wollten, falls keiner von uns eine Arbeit finden sollte... (zur Erklärung: wir haben uns in D. kennengelernt, haben in D. geheiratet)... ich habe zu der Zeit eine Umschulung gemacht ... danach mussten wir dann Soz.-Hilfe beantragen, weil wir keine Arbeit gefunden haben ... der Typ vom Ausl-Amt meinte dann: sobald wir Soz.-Hilfe beantragen, wäre das ein Grund zur Ausweisung!!! Wir haben uns laaaaaaaaaaaaaaaaaaange nicht getraut zum Amt zu gehen, aber irgendwann stand uns das Wasser bis zum Hals und wir mussten an unsere 2 Kinder denken. Mit Hilfe vom Anwalt haben wir es dann geschafft, das er nicht ausgewiesen wurde... und er hat sich hier nichts zuschulden kommen lassen!!!familienzusammenführung wird doch nicht wegen Arbeitslosigkeit oder geringfügigem Verdienst der deutschen Partnerin verwehrt, oder?!
 
 
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|  Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ???
 #138294 26/01/2006 21:49
26/01/2006 21:49
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   Anonym auf Wunsch
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|   Anonym auf Wunsch
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komisch, ich hätte nie im Leben dran gedacht, für meinen Mann, als er damals nach D kam, Sozialhilfe oder Arbeitlosengeld zu beantragen. Für mich war es klar, daß ich die erste Zeit bis er Arbeit hat, für ihn "aufkomme" und dadurch kürzer treten muß. Ich konnte mir ja vor der Hochzeit auch die Flüge zu ihm leisten, also kann man sich doch dann den Mann auch in Deutschland leisten...
 
 Ehrlich gesagt wundert es mich immer wieder, wie Hartz-4-Empfänger in Urlaub fliegen können und Leute die das ganze Jahr über fleißig arbeiten es teilweise gar nicht schaffen, sich eine Urlaubsreise zu gönnen.
 
 Bevor ich arbeitslos würde, nähme ich einen jeden Job an, egal ob ich nun "studiert" hätte und der Job eigentlich "unter meinem Niveau" wäre oder ob ich weniger verdienen würde als das Arbeitslosengeld beträgt. Jemand anderen auf der Tasche liegen (und auch wenn's der Staat -also wir alle- ist) ist so gar nicht mein Fall.
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|  Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ???
 #138299 27/01/2006 14:07
27/01/2006 14:07
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carrie
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Zitat:in keinster weise, brini!Auf die Gefahr hin, von euch hinterher verprügelt zu werden...
 
 
 
 ich teile diese meinung! ich finde das absolut nicht ok! ich finde, wenn die frau den lebensunterhalt des mannes nicht sichern kann, dann sollte sie ihn auch nicht herholen!
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|  Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ???
 #138302 27/01/2006 19:05
27/01/2006 19:05
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schaf
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Arbeitslosigkeit kann jedem passieren, auch ungewollt, vergesst das nicht. Sollen solche Menschen dann auf die Liebe verzichten? Grade ihr müsstet doch wissen, wie schwer es ist eine Fernbeziehung zu führen. Wenn man sich Flüge etc. leisten kann muss man sich auch den Mann leisten können- klingt logisch, aber wenn nach Meinung der Behörden das Geld halt trotzdem nicht ausreicht- wer würde Hartz4 ablehnen? " der alg II empfänger, darf den mann hierher holen und dieser bekommt dann auch noch alg II und vielleicht ein anderer der jeden tag 8 std. an die arbeit geht, wenig geld verdient, darf den mann nicht herholen, weil das gehalt nicht ausreicht" das kapier ich jetzt nicht ganz. Ist das denn so?!   ![[Eek!]](images/icons/shocked.gif) |  |  |  |  |  
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|  Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ???
 #138303 27/01/2006 19:37
27/01/2006 19:37
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amelie
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Zitat:@creeksArbeitslosigkeit kann jedem passieren, auch ungewollt, vergesst das nicht. Sollen solche Menschen dann auf die Liebe verzichten? Grade ihr müsstet doch wissen, wie schwer es ist eine Fernbeziehung zu führen.
 
 
 
 ![[daumen1]](graemlins/daumen1.gif) |  |  |  |  |  
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|  Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ???
 #138305 27/01/2006 20:19
27/01/2006 20:19
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Hallo,bei einer Familienzusammenführung muß man keine Gehaltszettel vorweisen.
 
 Merkblatt
 LANGZEITVISUM (In Tunesien wohnhafte tunesische Staatsangehörige)
 
 Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage
 folgender Unterlagen erfolgen:
 
 1) Gültiger Reisepass (mind. 3 Monate länger gültig als die beantragte
 Aufenthaltsgenehmigung)
 
 2) Zwei Antragsformulare (liegen aus), ausgefüllt und unterschrieben, sowie
 Fotokopien der Seiten 2 und 3 des Reisepasses
 
 3) Zwei Fotos
 
 4) - Unterlagen, die den Antrag begründen (Heiratsurkunde, legalisiert durch das
 zuständige Gouvernorat, das tunesische Aussenministerium und die Botschaft
 oder evtl. Anmeldung zur Eheschließung in Deutschland bescheinigt durch
 Standesamt, bzw. Bestätigung des dt. Standesamts, dass alle Voraussetzungen zur
 Eheschließung gegeben sind) und 2 Fotokopien des Reisepasses des zukünftigen
 Ehepartners (bei nicht deutschem Ehepartner auch Kopie des Aufenthaltstitels)
 - Meldebescheinigung des in Deutschland lebenden Partners, ausgestellt von der
 zuständigen deutschen Meldebehörde
 Antrag auf Arbeitserlaubnis:
 - Arbeitsvertrag aus Deutschland
 - Bescheinigungen über die letzten Arbeitsstellen (mit deutscher Übersetzung),
 evtl. schon Zusicherung der Erteilung der Arbeitserlaubnis
 Alle genannten Unterlagen müssen im Original und mit zwei gut lesbaren Fotokopien
 vorgelegt werden!
  Die Visagebühren sind vorab und in tunesischen Dinar zu bezahlen
  Die Antragsformulare sind gratis
 Diese Liste ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können nach Antragsüberprüfung
 angefordert werden. Aber auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
 Gebühr: 30 Euro, zahlbar in Dinar zum Tageskurs (nur Bargeld)
 Bearbeitungsdauer: mind. 6 - 8 Wochen
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|  Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ???
 #138307 27/01/2006 20:39
27/01/2006 20:39
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|  Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ???
 #138308 27/01/2006 21:58
27/01/2006 21:58
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Zitat:SORRY, aber das sehe ich vollkommen anders. Menschen ab einem Alter ab ca. 45 Jahren, haben es wirklich sehr schwer, wieder Arbeit zu finden. Junge Menschen, die keiner Arbeit nachgehen sind faul. Ich bin u.a. auch für das Personalwesen verantwortlich, ich habe öfters Bewerbungen auf den Tisch und Vorstellungsgespräche und was passiert regelmäßig, es kommt doch verdammt oft vor, das mich jemand fragt: Können Sie mir bitte die Bescheinigen das ich mich hier beworben und vorgestellt habe, damit mein Geld nicht gestrichen wird, die Arbeit die Sie mir anbieten können ist wirklich nichts für mich." wenn ich das höre, kriege ich einfach nur das kotzen und was für leute sind es die langzeitarbeitslosen. wer diese fragen stellt, bekommt natürlich keinen job. und wer arbeitslos wird und sich denkt, na dann beziehe ich doch erstmal 1 jahr lang arbeitslosengeld und dann bemühe ich mich, hat natürlich auch schlechte karten. es gibt natürlich auch die anderen, die alles für einen job geben würden, und die haben dann auch chancen.@ freixenet:
 HartzIV-Empfänger zu sein kann man meiner Meinung nach nicht damit gleichsetzen, daß diese Person faul ist. Man schaue sich nur den nicht gerade aussichtsreichen Arbeitsmarkt in D an. (Wobei ich nicht ausschließe, daß es natürlich Menschen gibt, die sich auf staatlicher Unterstützung quasi "ausruhen").
 Also bitte kurz innehalten, bevor es zu Verallgemeinerungen kommt!
 Und: auch Bewerbungen schreiben, zu Vorstellungsgesprächen gehen und Absagen abheften kann eine tagesfüllende Beschäftigung sein.  ... obwohl das jetzt gar nicht so lustig ist!
 
 
 mein vater selbst war auch vor kurzem arbeitslos, aber selbst er, in einem alter von über 50, hat wieder arbeit gefunden, für einiges geld weniger als vorher, aber er ist zufrieden, denn er hat arbeitet. vor sowas habe ich achtung, jemand der für wenig geld arbeiten geht, hauptsache er kann was tun.
 
 uns selbst mein ex-mann (ägypter), der keinerlei deutschkenntnisse hatte, hat einen job gefunden, es hat zwar auch fast ein jahr gedauert, aber vom zeitraum her, hat auch er dir frist (innerhalb eines jahres) geschafft.
 
 auch wenn es heutzutage schwierig ist, wer will findet was.
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