Iss ja krass. Echt, die wollten ihn ausweisen? So ein Quatsch. Wegen nicht gesichertem Lebensunterhalt kann man ausweisen, muss man aber nicht. Liegt im Ermessen des Bearbeiters. Und eigentlich ist das auch ganz schwierig durchzusetzen, da dieses Ermessen ganz doll eingeschränkt ist durch die Rechtsprechung und Arbeitsanweisungen. Zumindest in Berlin ist das fast gar nicht möglich.