Zitat: familienzusammenführung wird doch nicht wegen Arbeitslosigkeit oder geringfügigem Verdienst der deutschen Partnerin verwehrt, oder?!
... tja und bei uns war das so, das sie meinen Mann nach einem Jahr ausweisen wollten, falls keiner von uns eine Arbeit finden sollte... (zur Erklärung: wir haben uns in D. kennengelernt, haben in D. geheiratet)... ich habe zu der Zeit eine Umschulung gemacht ... danach mussten wir dann Soz.-Hilfe beantragen, weil wir keine Arbeit gefunden haben ... der Typ vom Ausl-Amt meinte dann: sobald wir Soz.-Hilfe beantragen, wäre das ein Grund zur Ausweisung!!! Wir haben uns laaaaaaaaaaaaaaaaaaange nicht getraut zum Amt zu gehen, aber irgendwann stand uns das Wasser bis zum Hals und wir mussten an unsere 2 Kinder denken. Mit Hilfe vom Anwalt haben wir es dann geschafft, das er nicht ausgewiesen wurde... und er hat sich hier nichts zuschulden kommen lassen!!!