ich wollte es eigentlich schon gestern schreiben, habe mich aber zurück gehalten, weil ich mich zwar mit Sozialhilfe vor hartz IV auskenne.
Also jemand der noch nie gearbeitet hat, kann und darf kein Arbeitslosengeld bekommen. Früher hätte er Sozialhilfe bekommen. So müsste also auch ein ausländischer Ehemann Sozialhilfe bekommen. Mit Hartz IV ist es jedoch so geregelt, dass Leute, die früher Anspruch auf Sozialhilfe hatten, jedoch eigentlich arbeiten könnten, d.h. erwerbsfähig sind, nun von der Sozialhilfe ins ALG 2 gewandert sind.
Also wenn ich das nun so subsummiere, dann müsste der ausländische Ehemann tatsächlich ALG 2 bekommen. Er würde ja normalerweise auch Sozialhilfe bekommen, gäbe es Hartz IV nicht. Im ALG 2 sind Sozialshilfe Erwerbsfähiger und Arbeitslosenhilfe zusammengefasst.