wobei mir noch was einfällt- der deutsche Staat weiß aber doch genau: holt eine deutsche Frau (arbeitslos, Geringfügiger Verdienst, Student, Azubi was auch immer) ihren Mann nach Deutschland ist ja wahrscheinlich, dass dieser dann- vorerst zumindest- ALGII beziehen kann. Die Familienzusammenführung kann also dennoch nicht abgelehnt werden? Auch wenn klar ist, dass sie eine Belastung für die "Staatskasse" darstellen würde?