@ creeks
familienzusammenführung wird doch nicht wegen Arbeitslosigkeit oder geringfügigem Verdienst der deutschen Partnerin verwehrt, oder?!
das hab ich noch nicht gehört, wäre ja sehr interessant so ein fall.
falls einer so nen fall kennt würd mich schlau machen, aber ich schätze mal, wenn es jemanden treffen sollte, bleibt einen nur die möglichkeit des widerspruches, oder wie in berlin die petition.
also in sonem fall würd mich die rechtssprechung interessieren.
meine meinung: das gibt es nicht