ameiseN, hier mal für dich (Quelle: info4alien.de)
Zitat: Zuwanderungsgesetz
§ 1 Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 3
Die Staatsangehörigkeit wird erworben
1. durch Geburt (§ 4), 2. durch Erklärung nach (§ 5), 3. durch Annahme als Kind (§ 6), 4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7), 4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),
5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40 b und 40c).