ameiseN, hier mal für dich
(Quelle: info4alien.de)
Zitat:
Zuwanderungsgesetz

§ 1
Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

§ 3

Die Staatsangehörigkeit wird erworben

1. durch Geburt (§ 4),
2. durch Erklärung nach (§ 5),
3. durch Annahme als Kind (§ 6),
4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),

5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40 b und 40c).