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Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138237
26/01/2006 00:33
26/01/2006 00:33
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majnuna_kbira Offline OP
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majnuna_kbira  Offline OP
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Hallo ihr Lieben!

Eine Bekannte von mir hat mich darum gebeten, etwas nachzufragen.
Sie hat einen tunesischen Freund und jetzt ist sie am überlegen, ob sie ihn heiraten soll. Hier in Deutschland lebt sie von Arbeitslosengeld und sie hat drei Kinder. Jetzt möchte sie wissen, ob sie das Arbeitslosengeld auch weiterhin bekommt, wenn sie verheiratet ist und sie möchte wissen, ob ihr Freund hier auch Arbeitslosengeld bekommen würde, wenn die zwei heiraten und nach Deutschland gehen...!
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank im Vorraus !

Lg Sasa [winken2]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138238
26/01/2006 00:35
26/01/2006 00:35
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carrie Offline
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sie hat drei kinder und lebt vom arbeitslosengeld? und will sich dazu noch einen mann hierher holen der dann auch vom arbeitslosengeld leben soll?
[nein1]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138239
26/01/2006 00:51
26/01/2006 00:51

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ich glaube er kann arbeitslosengeld 2 beantragen..... ist jetzt nicht die masse, aber immerhin eine kleine finanzspritze...

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138240
26/01/2006 00:55
26/01/2006 00:55
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majnuna_kbira Offline OP
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majnuna_kbira  Offline OP
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@carrie...ich find's ja auch nicht gerade toll, aber leider hat sie kein Internet und deswegen bat sie mich darum zu fragen.

@tofeha...bekommt SIE denn IHR Arbeitslosengeld weiterhin?

Lg Sasa

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138241
25/01/2006 13:15
25/01/2006 13:15

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genau weiß ich das auch nicht.... ich denke aber schon, dass deine bekannte weiterhin ihr arbeitslosengeld bekommt.... ihr arbeitslosengeld müsste ja eigentlich unabhängig von seinem eventuellen arbeitslosengeld sein....

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138242
25/01/2006 13:20
25/01/2006 13:20
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na ganz so ist das nicht arbeitslosengeld 2 erhält er nur wenn er eine Arbeitserlaubnis hat, es gibt noch asylbewerberleitungen und leistungen nach dem SGB XII, bei nähere infos kannst du mich anmailen, arbeite im fachgebite arbeitslosengeld 2 [daumen1]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138243
25/01/2006 13:21
25/01/2006 13:21
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na ganz so ist das nicht arbeitslosengeld 2 erhält er nur wenn er eine Arbeitserlaubnis hat, es gibt noch asylbewerberleitungen und leistungen nach dem SGB XII, bei nähere infos kannst du mich anmailen, arbeite im fachgebite arbeitslosengeld 2 [daumen1]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138244
25/01/2006 13:32
25/01/2006 13:32

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aber ist es nicht so, dass er nach der familienzusammenführung sowieso im gleichen schritt mit der befristeten aufenthaltserlaubnis die arbeitserlaubnis bekommt??? dann kann er doch auch arbeitslosengeld 2 beantragen, zumal seine dannfrau ja kein eigenes einkommen hat....

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138245
25/01/2006 15:20
25/01/2006 15:20
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es ist so, das man mit der aufenthaltsgenehmigung auch gleich die arbeitsgenehmigung bekommt - die arbeitsgenehmigung steht auf der aufenthaltsgenehmigung mit drauf und ist kein extra wisch mehr wie früher. zumindest war das bei uns so!

somit müsste er ja auch gleich arbeitslosen geld 2 beantragen können!

trotzdem, ich kann nicht verstehen wie man so verantwortungslos handeln kann!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138246
25/01/2006 15:23
25/01/2006 15:23

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Beantragen kann er alles...

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138247
25/01/2006 15:30
25/01/2006 15:30

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sehe es im grunde ja genauso wie carrie.... aber auch, weil ich nen job habe und mir keine sorgen wg arbeitslos sein machen brauche.

in der einen situation sollte man dann schon selber für die kosten des mannes aufkommen können. aber wie ist es, wenn man wirklich in so einer situation steckt. will / kann / muss man dann wirklich auf seine liebe verzichten???

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138248
25/01/2006 16:25
25/01/2006 16:25
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Zitat:
will / kann / muss man dann wirklich auf seine liebe verzichten???
tja, das offensichtlich nicht.

ist nur die frage, von ALG lebt es sich ja nicht allzu üppig...
was ist das dann überhaupt für ein leben?
unter den umständen wird er das schnell bereuen...

ich vertrete übrigens die selbe meinung wie carrie.
ich finde es über die maßen verantwortungslos.

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138249
25/01/2006 16:27
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als ich mich entschieden habe meinen mann zu heiraten habe ich natürlich auch überlegt wie das mit dem geld werden soll. ich finde, wenn man den schritt macht und einen menschen zu sich holt dann sollte auch dafür gesort sein das er leben kann.

und mal ehrlich, ich frage mich wie diese frau mit drei kindern jetzt lebt? bestimmt schon an der existenzgrenze oder nicht?

und dann noch eine person mit auf das sinkende schiff zu holen.... ich weis nicht!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138250
25/01/2006 17:20
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@carrie [Confused]

wo erhält man dann die aufenterhaltserlaubnis und gleichzeitig die arbeitsgenehmigung?

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138251
25/01/2006 17:23
25/01/2006 17:23

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ich beantworte mal die frage, obwohl du sie an carrie gestellt hast....

wenn der mann durch familienzusammenführung hier herkommt und er die befristete aufenthaltserlaubnis beantragt, bekommt er gleichzeitig die arbeitserlaubnis ausgestellt....

so wars auf jeden fall bei uns.... ist glaube ich aber erst seit 2005 so....

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138252
25/01/2006 17:24
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hab dein wörtchen wo ganz übersehen.

das ganze stellt die ausländerbehörde aus....

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138253
25/01/2006 17:29
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mmh, ich kenn das auch bei familienzusammenführung so ist richtig das geht schnell aber da es meist doch ein wenig dauert die bearbeitung, gib es eigentlich für diese zwischenzeit leistungen nach dem asybewerbergesetz, die zahlen weil ansonsten mittellossigkeit entsteht, sobal du die arbeitserlaubnis hast hebt die abh auf und man bekommt hartz vier (mag ich nicht das wort, es heißt leistungen nach dem sgb II [daumen1] )

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138254
25/01/2006 17:32
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ich mein das mit schnell, nicht das ausgeben/bearbeiten sondern das man mit der aufenthalsterlaubnis auch arbeitserlaubnis gleichzeitig erhält, hat auch schon ewig mal gedauert

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138255
25/01/2006 17:34
25/01/2006 17:34

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als wir für meinen mann die befr aufenthaltserlaubnis beantragt haben, hat es aus edv-techn gründen einen tag gedauert bis wir die arbeits- und befr aufenthaltserlaubnis hatten. normalerweise bekommt man das ganze sofort am gleichen tag noch mit. kommt aber wahrscheinlich auch darauf an, um welche abh es sich handelt.... so ist es auf jeden fall in ffm.

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138256
25/01/2006 17:34
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kann es wirklich sein, das der mann dann arbeitslosengeld 2 bekommt??? wenn ich mich recht erinnere, wurden damals meine einkommensverhältnisse gecheckt, bevor er das visum zur familienzusammenführung erhalten hat. mir wurde damals gesagt, das er bevor er irgendwelche ansprüche (gelder vom staat) bekommt, erst einmal mindestens 12 monate (vorraussetzung von arbeitslosengeld) gearbeitet haben muß. warum sollte jetzt jemand arbeitslosengeld 2 bekommen, nur weil frau nicht arbeitet und dies selbst bezieht. wäre ja echt allen anderen die arbeiten und damit für ihre tun. männer selbst aufkommen müssen, sehr ungerecht gegenüber. würde mich wirklich mal interessieren, ob er ein anspruch hat.

sag mal wie hat deine freundin, den mann kennengelernt? kann man sich von hartz 4 einen tunesien-urlaub leisten? falls ja, mache ich wahrscheinlich in meinem leben einiges falsch...

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138257
25/01/2006 17:44
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Zitat:
sag mal wie hat deine freundin den mann kennengelernt? kann man sich von hartz 4 einen tunesien-urlaub leisten? falls ja, mache ich wahrscheinlich in meinem leben einiges falsch...
[Big Grin] freixenet, nicht nur du...


das einkommen der frau wird auf jeden fall berücksichtigt.
ich denke nicht dass er auch ALG II bekommt, sondern "nur" Sozialhilfe...


und ameiseN, vielleicht könntest du ein bißl mehr mit interpunktion arbeiten und irgendwie strukturierter schreiben, ich kapier bei deinen posts leider gar nix [Wink]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138258
25/01/2006 17:47
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@freixenet

wenn er eine arbeits und aufenthaltserlaubnis hat ist er doch dt. staatsbürger [daumen1]

@ tofeha

ich arbeite wohne und ärgere mich in berlin rum [daumen1]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138259
25/01/2006 17:52
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Zitat:
wenn er eine arbeits- und aufenthaltserlaubnis hat ist er doch dt. staatsbürger

HÄ?

das eine hat doch mit dem andern nichts zu tun...?

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138260
25/01/2006 17:53
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@ ameiseN

er ist doch noch kein deutscher staatsbürger, wenn er arbeits- und aufenthaltserlaubnis hat, deutscher staatsbürger ist er wenn er einen deutschen paß hat und dann braucht er weder ne arbeits- noch aufenthaltserlaubnis

????

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138261
25/01/2006 17:53
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So nur mal zur Erklärung

Sozialhilfe

Leistungen nach dem SGB XII erhalten die jenigen die Rente erhalten

bspweise die jenigen die eigentlich erwerbsfähig sind aber nur eine Aufenthaltserlaubnis haben, jedoch eine erwerbstätigkeit nicht gestattet ist haben auch Anspruch auf Leistungen nach dem 'SGB XII

Arbeitslosengeld II

alle die erwerbsfähig sind, keine Rente erhalten und ganz wichtig eine arbeitserlaubnis haben

Hoffe dies reicht, weil es ist sehr kompliziert es in ein paar worten zu verfassen, da spielen sehr viele faktoren eine rolle, und einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann jeder stellen, ob da nun ein Anspruch entsteht muß ja dann geprüft werden, und jeder Fall ist anders

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