So nur mal zur Erklärung
Sozialhilfe
Leistungen nach dem SGB XII erhalten die jenigen die Rente erhalten
bspweise die jenigen die eigentlich erwerbsfähig sind aber nur eine Aufenthaltserlaubnis haben, jedoch eine erwerbstätigkeit nicht gestattet ist haben auch Anspruch auf Leistungen nach dem 'SGB XII
Arbeitslosengeld II
alle die erwerbsfähig sind, keine Rente erhalten und ganz wichtig eine arbeitserlaubnis haben
Hoffe dies reicht, weil es ist sehr kompliziert es in ein paar worten zu verfassen, da spielen sehr viele faktoren eine rolle, und einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II kann jeder stellen, ob da nun ein Anspruch entsteht muß ja dann geprüft werden, und jeder Fall ist anders