mmh, ich kenn das auch bei familienzusammenführung so ist richtig das geht schnell aber da es meist doch ein wenig dauert die bearbeitung, gib es eigentlich für diese zwischenzeit leistungen nach dem asybewerbergesetz, die zahlen weil ansonsten mittellossigkeit entsteht, sobal du die arbeitserlaubnis hast hebt die abh auf und man bekommt hartz vier (mag ich nicht das wort, es heißt leistungen nach dem sgb II
![[daumen1]](graemlins/daumen1.gif)
)