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Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138262
25/01/2006 18:08
25/01/2006 18:08
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ameiseN, hier mal für dich
(Quelle: info4alien.de)
Zitat:
Zuwanderungsgesetz

§ 1
Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

§ 3

Die Staatsangehörigkeit wird erworben

1. durch Geburt (§ 4),
2. durch Erklärung nach (§ 5),
3. durch Annahme als Kind (§ 6),
4. durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
4a. durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),

5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40 b und 40c).


Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138263
25/01/2006 18:20
25/01/2006 18:20
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ok dann ist er kein dt staatsbürger, aber wir wollen es nicht an den staatsbürger festmachen oder?

aber bedenke er bekommt trotzdem alg II

darf ich hier ein link einfügen? und wenn wie? [Confused]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138264
25/01/2006 18:25
25/01/2006 18:25
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wenn du eine Antwort schreibst steht unten ein Button "URL".
da gibst du zuerst den link ein, dann kommt ein neues feld, da kannst du den Namen eintragen, oder wie du den Link halt bezeichnen möchtest.

also zB im ersten:

www.tunesien.com

und im zweiten

Tunesien Homepage

verstanden?

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138265
25/01/2006 18:25
25/01/2006 18:25
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Da ich momentan in ähnlicher Situation bin, wie jene Freundin (allerdings kinderlos), will ich auch mal meine Meinung loswerden.
Irgendwie kommt´s bei mir so rüber, als würden manche denken, man sei gerne arbeitslos. Beiweitem nicht! Das Gefühl der Überflüssigkeit, das auch arg am Selbstwertgefühl nagt, muß ich nicht erwähnen, oder? Und niemand weiß, wie schnell man selber in solch eine Lage geraten könntet. Da muß nur mal ein Betrieb pleite machen oder das Personal rationalisiert werden.
Auch den Mann, mit dem man sein Leben verbringen möchte, kann man sich nicht aussuchen. Es mag Menschen geben, die als erstes auf den Gehaltsscheck potentieller Partner schauen... diese setzen aber meiner Meinung nach die Prioritäten irgendwie falsch.
Auch bei uns stellte sich die Frage Tunesien oder Deutschland... und da die Lage hier bescheiden, unsere Möglichkeiten in Tunesien aber be...issen sind,... was bleibt da? Ja, genau, dem armen Steuerzahler noch ein Mitglied in meiner "Bedarfsgemeinschaft" aufzuhalsen. Und das bestimmt nicht mit gutem Gewissen! Aber mit dem Willen, diesen "Zustand" schnellstmöglich zu beenden!
Anmerken möchte ich noch, daß ich sehr wohl nachvollziehen kann, daß eine alleinerziehende Mutter von drei Kindern, sofern diese noch recht jung sind, nicht die optimalen Möglichkeiten hat, arbeiten zu gehen. Man schaue nur auf die nicht gerade sehr flexiblen Betreuungszeiten, die in KiTas angeboten werden.
So, jetzt bin ich ruhig... erstmal! [Wink]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138266
25/01/2006 18:27
25/01/2006 18:27
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für Ausländer

da bitte nachlesen, wie es gehandhabt wird.

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138267
25/01/2006 18:33
25/01/2006 18:33
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Hallo Noelle,

dass die meisten nicht gerne arbeitslos sind, ist doch jedem klar.

Was ich mich halt frage, warum wartet man dann nciht mit dem Heiraten bis man wieder einen geregelten Job hat? Das wär doch auch ein Ansporn, Gas zu geben, oder nicht [Wink] Warum muss es ausgerechnet jetzt sein? Das kapier ich nicht.

Warum sind eure Möglichkeiten in Tn. denn besch*****?
Je nach dem was er und du arbeitsmäßig drauf habt, käme es ja auf nen Versuch an...
Klar, dort gibts keine staatl. Unterstützung...

Glaubst du die Laune bessert sich, wenn du neben deinen Problemen dich auch noch um seinen "Kulturschock" kümmern musst?

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138268
25/01/2006 18:43
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majnuna_kbira Offline OP
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Ich habe gerade mit meiner Bekannten telefoniert und sie bekommt nicht Arbeitslosengeld, sondern irgendeine andere Hilfe, da die jüngste Tochter erst 2 Jahre alt ist. Ich denke also mal, dass sie Erziehungsgeld bekommt [nixweiss1]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138269
25/01/2006 18:44
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Zitat:
Was ich mich halt frage, warum wartet man dann nciht mit dem Heiraten bis man wieder einen geregelten Job hat?
Mal ehrlich, würdest du das wollen, wenn du in dieser Situation stecken würdest?

Abgesehen davon gibt es auch Leute, die gehen jeden Tag ganz normal ihren 8 Stunden Arbeit nach und verdienen nicht die Welt...soll es denen auch verwehrt sein, ihren Partner hier nach D zu holen?

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138270
25/01/2006 19:15
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Zitat:
Abgesehen davon gibt es auch Leute, die gehen jeden Tag ganz normal ihren 8 Stunden Arbeit nach und verdienen nicht die Welt...soll es denen auch verwehrt sein, ihren Partner hier nach D zu holen?
das kann man wohl nicht vergleichen, das problem wird nur sein, das die jenigen, die für wirklich sehr wenig geld, täglich ihre 8 std. arbeiten gehen, nicht die möglichkeit haben, ihren partner hierher zu holen, und die anderen die nur faul auf der haut liegen, das dann können, weil sie noch unterstützung bekommen, das kann ja wohl nicht sein, oder

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138271
25/01/2006 19:21
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Zitat:
das kann man wohl nicht vergleichen, das problem wird nur sein, das die jenigen, die für wirklich sehr wenig geld, täglich ihre 8 std. arbeiten gehen, nicht die möglichkeit haben, ihren partner hierher zu holen
Aber der Partner eines "Arbeitenden" hat doch dann im Notfall auch Anspruch auf Hilfe..!??? [Confused]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138272
25/01/2006 19:22
25/01/2006 19:22
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@ Patty:
Der Anreiz, Arbeit zu suchen, oder nicht, muß mir nicht von den äußeren Umständen gegeben werden. Ich habe gesucht, als wir noch nicht verheiratet waren, ich suche weiterhin, weil ich weiß, daß mein Mann erstmal genug mit Kulturschock und Sprache zu tun haben wird; ich ihn somit nicht sofort auf den Arbeitsmarkt "schmeißen" kann und will.
Tunesien... tja, Arbeitslosenquote noch arger als hier. Und über gesuchte Berufe verfügen wir beide nicht. Leider wußte ich zum Zeitpunkt meiner Berufswahl nicht, daß Ingenieurin ganz klasse käme [Wink] .Es bliebe die Möglichkeit, im Haus seiner Mutter zu leben... und mich somit mit religiösem Wahn gepaart mit Unzurechnungsfähigkeit abzufinden. Kaputt machen lassen will ich mich nicht wirklich.
Und das mit dem "Warten": Komm in eine ähnliche Situation und ich schau dann mal, wie´s um Deine Geduld bestellt ist. [Big Grin]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138273
25/01/2006 19:24
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keine ahnung wie es aussieht, wenn es so wenig ist das man untere die grenze kommt, aber meist klappt es ja da schon gar nicht mit dem visa, und wenn man mit nur einem cent drüber liegt bekommt man nichts mehr, lebenswert ist das dann auch nicht

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138274
25/01/2006 19:57
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familienzusammenführung wird doch nicht wegen Arbeitslosigkeit oder geringfügigem Verdienst der deutschen Partnerin verwehrt, oder?! [Confused]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138275
25/01/2006 20:09
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Unter diesem Link sind viel wertvolle Infos:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

also es lohnt sich [winken1]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138276
25/01/2006 20:54
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@ creeks

familienzusammenführung wird doch nicht wegen Arbeitslosigkeit oder geringfügigem Verdienst der deutschen Partnerin verwehrt, oder?!


das hab ich noch nicht gehört, wäre ja sehr interessant so ein fall.

falls einer so nen fall kennt würd mich schlau machen, aber ich schätze mal, wenn es jemanden treffen sollte, bleibt einen nur die möglichkeit des widerspruches, oder wie in berlin die petition.

also in sonem fall würd mich die rechtssprechung interessieren.

meine meinung: das gibt es nicht

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138277
25/01/2006 21:40
25/01/2006 21:40
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Nach deutschem Gesetz darf ein Antrag auf Familienzusammenführung nicht abgelehnt werden aufgrund finanzieller Schwächen!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138278
25/01/2006 21:43
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@AmeiseN

in sonem fall würd mich die rechtssprechung interessieren.

Die Rechtsprechung ist eindeutig klar so das die Beamten sie nicht mehr verstehen. Sie können nicht unterscheiden zwischen können und muss. [hammer] [hammer] [hammer]

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138279
25/01/2006 22:55
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Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
Was ich mich halt frage, warum wartet man dann nciht mit dem Heiraten bis man wieder einen geregelten Job hat?
--------------------------------------------------------------------------------

Mal ehrlich, würdest du das wollen, wenn du in dieser Situation stecken würdest?

@ amelie und Noelle

stellt euch vor, Patty war sogar schon in so einer Situation... [Wink]

Keine Sorge wegen meiner Geduld, die hatte und habe ich [Smile]

@ creeks
ich denke das allein ist kein Grund für eine Ablehnung, aber sobald noch Verdachtsmomente im Sinne Scheinehe auftauchen, könnte es schlecht aussehen.
Wer war das noch gleich, hier im Forum, wo die Familienzusammenführung abgelehnt wurde?
Weiss jetzt aber nicht aus welchem Grund...

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138280
26/01/2006 00:28
26/01/2006 00:28
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dankeeee!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138281
26/01/2006 00:35
26/01/2006 00:35
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wobei mir noch was einfällt- der deutsche Staat weiß aber doch genau: holt eine deutsche Frau (arbeitslos, Geringfügiger Verdienst, Student, Azubi was auch immer) ihren Mann nach Deutschland ist ja wahrscheinlich, dass dieser dann- vorerst zumindest- ALGII beziehen kann. Die Familienzusammenführung kann also dennoch nicht abgelehnt werden? Auch wenn klar ist, dass sie eine Belastung für die "Staatskasse" darstellen würde?

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138282
26/01/2006 00:40
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creeks, hier nochmal für dich [Wink]

Zitat:
§ 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass die Passpflicht nach § 3 erfüllt wird und

1. der Lebensunterhalt gesichert ist ,

1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die
Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt ist,

2. kein Ausweisungsgrund vorliegt und

3. soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
Ehegatten eines Deutschen,
(...)
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.


Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138283
26/01/2006 00:41
26/01/2006 00:41
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Okay Patty, dann bist Du stärker als ich! [Smile] Für uns war nun aber der Zeitpunkt gekommen, die Beziehung auf die, wie eine Freundin immer so schön sagt, nächsthöhere Stufe zu stellen. Und das mit dem andauernd Hinfliegen wäre aufgrund der Verschlechterung meiner finanziellen Situationen nun auch nicht mehr gegangen.
Zum Thema, ob die Behörden eine Familienzusammenführung wegen der finanziellen Situation ablehnen können: Mir wurde bei der Ausländerbehörde gesagt, daß ich als deutsche Staatsbürgerin das Recht habe, hier mit meinem Ehemann zusammenzuleben, unabhängig vom Einkommen. Auch das Sozialamt sagte bei Vorlage der Heiratsurkunde lediglich, daß ich mich melden solle, wenn mein Mann eingereist ist. War selber erstaunt.
Aber: auch wenn ich ihn am liebsten schon in der nächsten Minute hier hätte: die "richtige" Arbeit (denn arbeiten geh´ ich schon, halt nur nicht für ein ausreichendes Einkommen) hätte ich schon gern vorher... denn sich 24 Stunden am Tag auf der Pelle hocken?!?

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138284
26/01/2006 00:42
26/01/2006 00:42
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Sorry...

Quelle: info4alien.de/ Aufenthaltsgesetz

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138285
26/01/2006 00:51
26/01/2006 00:51
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Hallo Noelle,

die rechtl. Grundlage hab ich ja gerade gepostet... [Smile]
Da dürfte also kein Raum mehr für Spekulationen bleiben... [Wink]

Zu allem anderen... PN? [Smile]

LG!

Re: Arbeitslosengeld nach Hochzeit ??? #138286
26/01/2006 07:07
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Also, ich musste meine Gehaltszettel und meinen Grundbuchauszug der Ausländerbehörde vorlegen und ich musste auch ne Verpflichtungserklärung unterschreiben...Der Beamte hat gesagt, es sei nicht unbedingt nötig, aber wenn ich das unterschreiben würde, würde es mit dem Visa schneller gehen...Hab ich dann natürlich gemacht! Aber Okay ist das ja nicht...

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