@habiga
ich habe letztes jahr in tunesien geheiratet.
für die familienzusammenführung musste ich dann noch folgende unterlagen bei der abh einreichen. befragt wurden mein mann und ich nicht.....
+ passkopien
+ kopien meiner 3 letzten gehaltsabrechnungen
+ bestätigung meines vermieters über meinen wohnraum..... größe der wohnung, warmmiete + unterschrift des vermieters (auch vordruck der abh)
+ bestätigung der krankenkasse (auch vordruck der abh)
ob es dieses jahr wesentliche veränderungen gibt, weiß ich nicht. ich denke aber auch, dass es immer von abh zu abh unterschiede geben kann.... es heißt nicht automatisch, dass du die gleichen unterlagen wie simone vorlegen musst.
ne verpflichtungserklärung musst du bei der familienzusammenfürhung nicht vorlegen....