Bei einer Familienzusammenführung darf das Einkommen nicht gezählt werden!
Jedoch muss man,wenn der Mann in Deutschland ist und den Aufenthaltstitel beantragt,vorweisen wovon man Leben will!
Das ist aber nur für die Akte...
Bei mir wurde nur nach der Meldebescheinigung gefragt.Die Größe war ganz egal,bzw. hat keiner kontrolliert!