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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137249
07/01/2006 18:42
07/01/2006 18:42
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079 hier
Nela
Mitglied*
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Mitglied*
Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
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@ Claudia Zitat: Sofern xxxxxx während seines Aufenthalts im Bundesgebiet keine öffentlichen Mittel in Anspruch nimmt, werden Sie auch nicht weiter in Haftung genommen.
Dieses "sofern" macht mich aber doch stutzig.
Was fällt alles unter öffentliche Mittel? Das heißt dann doch, dass ich als Einladender nach wie vor in der Kreide stehen, sobald irgendwelche "unerwarteten" Kosten entstehen?
Ich kann einfach immer noch nicht ganz glauben, dass es so einfach ist, aus der Verpflichtung raus zu kommen. Es ist doch verständlich, dass der Staat nicht auf etwaigen Kosten sitzen bleiben will, deshalb ja auch die Verpflichtungserklärung.
Aber wenn es nicht so ist, ist es ja um so besser bzw. beruhigender...
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