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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137245
06/01/2006 14:23
06/01/2006 14:23
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079 hier
Nela
Mitglied*
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
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@ Claudia Zitat: soll ich dir die Mail dazu rein stellen das du es mir glaubst? Ich lasse mir hier nichts einfallen
Claudia, ich habe doch nicht behauptet, dass Du Dir so etwas einfach einfallen lässt. Ich war nur mal wieder überrascht, dass es so unterschiedliche Aussagen gibt zu diesem Thema. Aber wenn Du es schwarz auf weiß hast, ist es ja umso besser und man kann sich in diesem fall sicher darauf berufen.
Mir wurde gesagt, dass diese Verpflichtungserklärung vergleichbar ist mit einer Bürgschaft bei einer Bank, und dass sie eben genau in den Fällen "greift", wo es kritisch wird, damit dem Staat ja keine Kosten entstehen. Also alles, was bis zur Ausreise anfällt, einschließlich Ausreise (oder schlimmsten Falls Abschiebung...). Und das kann einiges sein (Krankheit, Haft,...). Ich habe diese Beispiele (leider) auch nicht aus der Luft gegriffen und ich interessiere mich für jede Info zu diesem Thema, nur wundert es mich eben, dass manchmal verschiedene Aussagen zu Haftungsumfang- und Dauer (bzw. der "Entlassung" aus einer solchen Verpflichtungserklärung) gemacht werden.
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