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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137235
04/01/2006 20:09
04/01/2006 20:09
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079 hier
Nela
Mitglied*
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
hier
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Zitat: Wenn du dies rechtzeitig der Polizei + Ausländerbehörde gemeldet hättest, wärst du aus der Verpflichtung raus. Jetzt schreiben sicher viele das dies nicht stimmt, so ist es aber in Deutschland und ich habe dies erst im Dezember 2005 live alles mitgemacht, also keine Sorge.
Claudia, da habe ich aber ganz andere Auskunft seitens der Ausländerbehörde bekommen (betrifft jetzt Deutschland). Es wäre ja zu einfach, wenn man nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung eine Person einfach als "vermisst" melden könnte, und somit aus der Verpflichtung, zu der man sich erklärt hatte, wieder raus wäre. ![[nixweiss1]](graemlins/nixweiss1.gif)
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