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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137245
06/01/2006 14:23
06/01/2006 14:23
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Joined: Dec 2002
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Nela
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@ Claudia Zitat: soll ich dir die Mail dazu rein stellen das du es mir glaubst? Ich lasse mir hier nichts einfallen
Claudia, ich habe doch nicht behauptet, dass Du Dir so etwas einfach einfallen lässt. Ich war nur mal wieder überrascht, dass es so unterschiedliche Aussagen gibt zu diesem Thema. Aber wenn Du es schwarz auf weiß hast, ist es ja umso besser und man kann sich in diesem fall sicher darauf berufen.
Mir wurde gesagt, dass diese Verpflichtungserklärung vergleichbar ist mit einer Bürgschaft bei einer Bank, und dass sie eben genau in den Fällen "greift", wo es kritisch wird, damit dem Staat ja keine Kosten entstehen. Also alles, was bis zur Ausreise anfällt, einschließlich Ausreise (oder schlimmsten Falls Abschiebung...). Und das kann einiges sein (Krankheit, Haft,...). Ich habe diese Beispiele (leider) auch nicht aus der Luft gegriffen und ich interessiere mich für jede Info zu diesem Thema, nur wundert es mich eben, dass manchmal verschiedene Aussagen zu Haftungsumfang- und Dauer (bzw. der "Entlassung" aus einer solchen Verpflichtungserklärung) gemacht werden.
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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden?
#137249
07/01/2006 18:42
07/01/2006 18:42
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Nela
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@ Claudia Zitat: Sofern xxxxxx während seines Aufenthalts im Bundesgebiet keine öffentlichen Mittel in Anspruch nimmt, werden Sie auch nicht weiter in Haftung genommen.
Dieses "sofern" macht mich aber doch stutzig.
Was fällt alles unter öffentliche Mittel? Das heißt dann doch, dass ich als Einladender nach wie vor in der Kreide stehen, sobald irgendwelche "unerwarteten" Kosten entstehen?
Ich kann einfach immer noch nicht ganz glauben, dass es so einfach ist, aus der Verpflichtung raus zu kommen. Es ist doch verständlich, dass der Staat nicht auf etwaigen Kosten sitzen bleiben will, deshalb ja auch die Verpflichtungserklärung.
Aber wenn es nicht so ist, ist es ja um so besser bzw. beruhigender...
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