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Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137236
04/01/2006 20:16
04/01/2006 20:16
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amelie Offline
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@ Nela

[daumen1]

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137237
05/01/2006 20:21
05/01/2006 20:21
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Hallo,
soll ich dir die Mail dazu rein stellen das du es mir glaubst?

Ich lasse mir hier nichts einfallen, habe es gerade erst mit erlebt und dies live und mit den Behörden Kontakt in so einem Beispiel gehabt.

In der Verpflichtserklärung steht:
man verpflichtet sich nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes die Kosten für den Lebensunterhalt und nach §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes die Kosten für die Ausreise o.g. Ausländers/in zu tragen.

Auf der 2. Seite der Verpflichtserklärung steht dazu noch einiges in kleiner Schrift.

Hier eine Mail vom Januar 2006 zu genau so einer Angelegenheit:

Sehr geehrte xxxxxx,
für Ihre Mitteilung vom 29.12.05 danken wir und können Ihnen folgende Auskunft geben:
Durch die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung haften Sie nur für evtl. anfallende Aufenthaltskosten bis zur Beendigung des Aufenthalts im Bundesgebiet.
Auch wenn sich Ihr Gast bei Ihnen nicht mehr meldet, ist von Ihrer Seite nichts weiter zu veranlassen. Insbesondere sind Sie nicht für die rechtzeitige Ausreise und deren Überwachung verantwortlich.
Sofern xxxxxx während seines Aufenthalts im Bundesgebiet keine öffentlichen Mittel in Anspruch nimmt, werden Sie auch nicht weiter in Haftung genommen.

Und dies ist in ganz Deutschland einheitlich geregelt.


Claudia

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137238
06/01/2006 07:58
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Hallo zusammen,

Habe meinen EX gestern über sein tun. Handy erreicht... Er hat sein Versprechen gehalten und ist in sein Heimatland zurück gekehrt!!!

Somit hat sich die Sache für mich erledigt, auch wenn ich zum Schluss noch sehr enttäuscht wurde. [weinen2] Aber ich denke mir mal, dass ich damit rechnen musste!!!

Werde weiterhin ein bisschen mitlesen und meinen Senf dazu geben, wenn ich es für notwenig halte [Big Grin]

Liebe Grüsse aus der Schweiz.
Manuela [winken2]

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137239
06/01/2006 08:14
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Alhamdulillah!

Ich bin sehr froh für Dich, dass Du zu dem "Päckchen", welches Du eh schon zu tragen hast, nicht auch noch mit ausländerrechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert wirst, da er ja nun anscheinend Ordnungs gemäß zurück gekehrt ist.

Viel Glück für Deine weitere Zukunft, inshallah!

Liebe Grüße [winken3]
Nela

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137240
07/01/2006 00:18
07/01/2006 00:18
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Laura Offline
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Wünsch Dir auch alles Gute!

Wirst Du nun Abstand zu Tunesien halten?

LG Laura

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137241
06/01/2006 13:24
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@Laura
Vorerst ganz bestimmt ABstand zu Tunesien im Allgemeinen!!! Also nicht mit den Leute, die ich durch Tunesien kennen gelernt habe, aber nach Tunesien werde ich bestimmt nicht mehr so schnell reisen!!!

Die Region Sousse (speziell PEK) wird für mich in der nächsten Zeit gestorben sein!!! Ich brauch einfach mal Ruhe uns muss Abstand zu all den Geschehnissen gewinnen!!!

Liebe Grüsse
Manuela

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137242
06/01/2006 13:30
06/01/2006 13:30

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Ich wünsch Dir alles Gute für die Zukunft

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137243
06/01/2006 14:00
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Herzlichen Dank an ALLE!!! [daumen1]

[winken2]

Manuela

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137244
06/01/2006 14:18
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nonamec Offline
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Manuela, ich wünsche dir für deine Zukunft alles Gute. Ich bin froh, daß dieser Part deiner Geschichte positiv geendet hat und du nicht noch mit Konsequenzen zu rechnen hast. Wenn du alles verarbeitet hast, freuen wir uns, wieder von dir zu hören bzw zu lesen!! [winken3]

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137245
06/01/2006 14:23
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Nela Offline
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@ Claudia

Zitat:
soll ich dir die Mail dazu rein stellen das du es mir glaubst?
Ich lasse mir hier nichts einfallen

Claudia, ich habe doch nicht behauptet, dass Du Dir so etwas einfach einfallen lässt. Ich war nur mal wieder überrascht, dass es so unterschiedliche Aussagen gibt zu diesem Thema. Aber wenn Du es schwarz auf weiß hast, ist es ja umso besser und man kann sich in diesem fall sicher darauf berufen.

Mir wurde gesagt, dass diese Verpflichtungserklärung vergleichbar ist mit einer Bürgschaft bei einer Bank, und dass sie eben genau in den Fällen "greift", wo es kritisch wird, damit dem Staat ja keine Kosten entstehen. Also alles, was bis zur Ausreise anfällt, einschließlich Ausreise (oder schlimmsten Falls Abschiebung...). Und das kann einiges sein (Krankheit, Haft,...). Ich habe diese Beispiele (leider) auch nicht aus der Luft gegriffen und ich interessiere mich für jede Info zu diesem Thema, nur wundert es mich eben, dass manchmal verschiedene Aussagen zu Haftungsumfang- und Dauer (bzw. der "Entlassung" aus einer solchen Verpflichtungserklärung) gemacht werden.

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137246
06/01/2006 17:04
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Nela und so kannte ich es auch und war sehr überrascht als wir diese Mail bekommen haben, auch ein Bearbeiter der Polizei des Ortes hat angerufen und uns dies alles erklärt.
Also sollte man immer nur schnell alles melden, wenn etwas schief läuft um auch sicher zu gehen.

Kann euch gern wieter berichten da es noch nicht ganz abgeschlossen ist.

Claudia

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137247
06/01/2006 19:16
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Du musst dich aufjedenfall melden, denn selbst wenn du nicht weist wo er sich genau aufhällt ist er durch dich nach E gekommen und somit bist du für ihn bzw. alles was er macht verantwortlich.


LG Anja

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137248
07/01/2006 14:06
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline
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Anja dies haben wir doch schon geschrieben, wenn man sich rechtzeitig mit den Behörden in Verbidnung setzt und diesen eine Mitteilung gibt, dann ist man aus der haftung raus, wenn man natürlich bis zum letzten Tag wartet oder vielleicht auch so lange wartet bis Probleme auftreten, dann bringt dies alles nichts.

Claudia

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137249
07/01/2006 18:42
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@ Claudia

Zitat:
Sofern xxxxxx während seines Aufenthalts im Bundesgebiet keine öffentlichen Mittel in Anspruch nimmt, werden Sie auch nicht weiter in Haftung genommen.

Dieses "sofern" macht mich aber doch stutzig.

Was fällt alles unter öffentliche Mittel?
Das heißt dann doch, dass ich als Einladender nach wie vor in der Kreide stehen, sobald irgendwelche "unerwarteten" Kosten entstehen?

Ich kann einfach immer noch nicht ganz glauben, dass es so einfach ist, aus der Verpflichtung raus zu kommen. Es ist doch verständlich, dass der Staat nicht auf etwaigen Kosten sitzen bleiben will, deshalb ja auch die Verpflichtungserklärung. [nixweiss1] [Confused]

Aber wenn es nicht so ist, ist es ja um so besser bzw. beruhigender...

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137250
07/01/2006 18:50
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Aber ich kenne auch einen Fall wenn du beweisen kannst, dass du von all dem nicht gewusst hast, dann war es zumindest in deisem Fall so,dass diese Person, die dieses Visa gemacht hatte zur Haftung gezogen worden war, denn da wäre wirklich zimelich viel zusammen gekommen.


Anja

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137251
07/01/2006 19:00
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@ habiga

Du meinst, dass der Eingeladene letztendlich für die Kosten aufkommen musste, nicht der Einladende? Weil der Einladende beweisen konnte, dass er von allem was da anscheinend Kosten verursacht hat nichts gewusst hat? [Confused]

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Und was ist, wenn der Eingeladene nicht die Möglichkeit hat, diese Kosten zu begleichen?

Re: Wie weit kann ich zur Rechenschaft gezogen werden? #137252
08/01/2006 15:14
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Nein dieser besagte wollte damals hatte nur noch 2 tage oder so Visum für EU und wollte von Frankriech nach TN fliegen blieb aber dann ohne das Wissen des Einladers illegal in Frankreich.
Daraufhin hatten die beiden auch kein Kontakt mehr also der Einlader dachte dass der Mann zurück nach TN gegangen ist.
Doch das war nicht so einfach natürlich im Nachhinein zu beweisen, allerdings wurde dem Einlader schließlich geglaubt und somit konnte er nicht zur rechenschaft gezogen werden zum Glück denn das wäre ziemlich teuer geworden.
Da der "Illegale" ja selbst nichts hatte musste somit die "Allgemeintheit" dafür aufkommen.

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