Hier mal ein paar Infos:
http://www.auslaender-statistik.de/illegal.htmRechtliche Rahmenbedingungen: Bei der Arbeit mit und für Menschen ohne Aufenthaltsstatus können Bereiche des Strafrechts berührt werden. Es ist wichtig, sich über diese Bereiche im Klaren zu sein, insbesondere im Hinblick auf die Frage: „Wie hoch ist das Risiko, wegen der Beratung/ Unterstützung in die-sem Bereich tatsächlich bestraft zu werden!“ Für helfende ehrenamtliche oder hauptamtliche Personen ist vor allem die strafrechtlich rele-vante „Teilnahme“ bei bestimmten Handlungen von Belang. Derartige Handlungen werden differenziert in die Tatformen Beihilfe (§ 27 StGB) und Anstiftung (§ 26 StGB). Darüber hinaus gibt es die Straftatbestände „Begünstigung“ (§ 257 Strafgesetzbuch/ StGB)und „Strafvereitelung“ (§ 258 StGB). Weiterhin enthält das Ausländergesetz (ab 2005 Auf-enthaltsgesetz/ AufenthG) mit §§ 92 und 92a AuslG (§§ 95 und 96 AufenthG) einige äußerstrelevante Vorschriften!
Mehr unter:
http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_825.pdf.Jeder sollte sich im klaren sein, was passieren kann und welche Strafen man in Deutschland bekommt.
Claudia