Ich habe die Info bekommen, dass man als Tunesier, der im Ausland geheiratet hat (ihr wisst schon wer...), in Tunesien die Scheidung einreichen kann . Er müsse dazu einen Anwalt aufsuchen und die Heiratsurkunde mitnehmen. Nun höre ich, dass ein Rechtsanwalt in der Schweiz gesagt hat, dass sei nicht möglich. Die Scheidung müsse in der Schweiz eingereicht werden und er müsse dann in 3 Monaten zu einem Gerichtstermin in der Schweiz erscheinen. Was stimmt denn nun? Hat jemand von euch genauere Infos oder kennt sich mit dem Prozedere aus? Danke und LG, Manuela