soweit ich weiß, muß man natürlich schon den tun. paß abgeben bei der einbürgerung, man bekommt aber wohl nach einer zeit vom tun. konsulat die möglichkeit, den paß wiederzubekommen.
deu sieht keine doppelte staatsbürgerschaft vor, aber tun entläßt keine bürger aus der staatsbürgerschaft. ich würde es deshalb auch nicht raushängen lassen, wenn ich zwei pässe hätte ->weil nicht wirklich erlaubt in deu!
es gab ja vor einigen jahren die diskussion...