Zitat: Es ist jedoch empfehlenswert, wenn der Antragsteller zunächst gegenüber der zuständigen deutschen Auslandsvertretung remonstriert, d. h. widerspricht. Dies sollte schriftlich erfolgen. Die Auslandsvertretung wird den Antrag dann erneut prüfen. Hält die Auslandsvertretung an der Ablehnung fest, werden dem Antragsteller die dafür ausschlaggebenden Gründe schriftlich mitgeteilt. Diese Ablehnung wird zudem mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
So ist es, heißt bei der Botschaft in Tunis der Ablehnung widersprechen!!!
@taslema und Claudia, könnt ihr das bitte unter "über dieses Forum" oder privat klären, wenn es denn zu klären geht?! Gruß ines