Das ist ganz sicher nicht der Ablehnungsgrund, wer hat euch diesen denn genannt?
Man kann den Ablehnungsgrund auch nur schriftlich erfragen und dies muß immer der Antragsteller machen, die Person welche die Verpflichtserklärung gemacht hat, bekommt keine Auskünfte.
Wenn auf der Verpflichtserklärung nach der Verwandtschaftsbeziehung gefragt wird (1 Seite unten) muß dort stehen ob eine Verwandtschaft vorliegt, wenn es der Freund ist, muß dort stehen: keine