@Manuela,

Also in Deutschland ist es so, dass es sehr schwer ist das alleinige Sorgerecht zu erhalten. Ich glaube auch nicht, dass man das vorher in einem Ehevertrag festschreiben kann und wenn dann wird das auch so eine Klausel sein die unwirksam ist wenn es denn wirklich darauf ankommt (wie übrigens mit dem Unterhaltsausschluß im Ehevertrag auch der kann unter bestimmten Bedingungen gegenstandslos sein).

Ich bekomme das alleinige Sorgerecht vermutlich nur (bin aktuell davon betroffen) weil er sich im Ausland aufhält und sich nicht gemeldet und gekümmert hat obwohl er vom Jugendamt angeschrieben wurde. Ansonsten sagen dir die vom Jugendamt und auch die Rechtsanwälte nahezu 'no chance' es sei denn du kannst beweisen er ist ein Schwerverbrecher oder Kinderschänder.

Gruß Sajana

PS: diese Regelungen haben sich verschärft, weil die Richter heute der Ansicht sind ein Kind hat das Recht das das Sorgerecht von beiden Elternteilen ausgeübt wird. Und auch wenn der Typ unser Schulsystem nicht versteht dann wird er halt vom Jugendamt zur Not beraten um sein Sorgerecht ausüben zu können - so läuft das heute!