Hallo Manuela,

natürlich kannst Du so etwas in einem Ehevertrag hier festschreiben lassen. Fragt sich nur ob er den so unterschreibt. Und leider wirst du diesen Vertrag wahrscheinlich nicht durchsetzen können, falls ihr in Tunesien leben solltet.

Mal ne grundsätzliche Anmerkung zum Thema Scheidung:

Im Falle einer Scheidung ist die Rechtssprechung des Landes zuständig, in dem man seinen Lebensmittelpunktals Ehepartner hatte. Es reicht nicht ein Kurz-Aufenthalt in Tunesien mit dem Zweck der Scheidung aus, um auch nach tunesischen Recht geschieden zu werden.