Tut mir leid, ich möchte hier nicht besserwisserisch erscheinen, aber ich hab 4.5 Jahre auf einem Notariat im Kanton ZH gearbeitet.
Dort war es so, dass die Ehe- oder Brautleute mit Übersetzer auf dem Notariat erscheinen, dann wird die öffentliche Beurkundung durchgeführt. Danach ist meines Wissens keine Beglaubigung mehr nötig.