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Re: homosexuelle in tunesien
#135814
22/11/2005 23:56
22/11/2005 23:56
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Joined: Jun 2005
Beiträge: 529 Suisse
Laura
Member
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Member
Joined: Jun 2005
Beiträge: 529
Suisse
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Haram haram ich höre nur haram aber keine richtige Erklärung. Klar, es ist so geschrieben im Koran aber das ist doch dann keine eigene meinung, es ist indirekt vorgeschrieben, weil wenn man Schwule akzeptieren würde waäre ja man selbst auch nicht normal ,da ja schwulsein abnormal ist.
Kompliziert, nicht?
Sorry, das sind für mich keine Argumente, darum kann ich das inicht ernst nehmen, für mich hast Du keine eigene Meinung und fertig.
Und zu dem ersten, da verstehe ich nicht, warum DER nicht gekickt wird.
Es sind schon viele Leute mehr wegen ganz harmloseren Aeusserungen rausgeflogen.
Aber so eine Aussage kann man so stehen lassen???!!
LG Laura
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Re: homosexuelle in tunesien
#135816
23/11/2005 07:37
23/11/2005 07:37
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Joined: Aug 2005
Beiträge: 902 Marzahn
sousse-anne
Mitglied
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Mitglied
Joined: Aug 2005
Beiträge: 902
Marzahn
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Zitat: natürlich gibts in Tunesien Schwule es ist Schande für unsere Land,man solte die Schwule xxxxxx es ist besser als xxxxxxx zu halten. wenn unsere behörden und Ihre Famile erfahren das Sie Schwul sind,durch die Behörden werden betraft und durch Ihre Famiele werden abgewiesen. Schwule sind kranke Menschen .
Zitat: I. Die Grundrechte
Artikel 1 [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt] (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Artikel 2 [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben] (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote] (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ich glaube nicht, dass es ratsam wäre, smitous aussage hier stehen zu lassen.
Gruß Susanne
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