Sehr geehrte Frau XXX
Mit einem gültigen tunesischen Pass (Gültigkeit: über 3 Monaten nach der
Ausreise aus der Schweiz hinaus) und einem im Reisepass eingetragenen
gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland darf Ihr Ehemann in die
Schweiz
visumfrei als Tourist, für einen Besuch, eine geschäftliche Besprechung
oder
ein Transit einreisen. Der Aufenthalt darf nicht mehr als 3 Monate
dauern
und muss in der Gültigkeit des deutschen Aufenthaltstitel geschehen.
Mit freundlichen Grüssen
>EDA EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
>Schweizerisches Generalkonsulat
>München
>Phonesili Phengrasamy (Hr.)
>
>Briennerstr. 14 / D-80333 München
>Postfach 34 02 56 / D-80099 München
>Phone: +49 (0)89 28 66 20-0
>Fax: +49 (0)89 28 05 79 61
>E-Mail: phonesili.phengrasamy@eda.admin.ch
>Web:
www.konsulat-schweiz.de