Du solltest genauer schreiben, um was für eine Verpflichtungserklärung es geht. Beantragt Ihr ein Besuchsvisum? Ein Besuchsvisum kann nicht in ein Visum für einen Sprachkurs umgewandelt werden. Und ein Visum für einen Sprachkurs geht auch nur in Verbindung mit einem anschließenden Studium. Man muss sich vorher entscheiden, was für ein Visum man beantragt.
Lies doch wirklich ein bissel mal durchs forum. Wenn es so einfach wäre ... tja, wenn.
Bei Besuchsvisum:
Du musst nicht nachweisen, dass DU das bezahlst. Du musst auch den Flug nicht nachweisen, die Buchungsbestätigung braucht er vor Ort, damit die Rückkehrbereitschaft offensichtlich ist. Sollte er in TUN versichert sein, bringt das hier nichts. Du musst für Ihn eine Krankenversicherung (ca. 33-60€) abschließen, gibts auch beim ADAC recht günstig, für einen Monat ab Einreise o.Ä. (und selbst dafür könnte er dir das Geld schicken, das interessiert nicht). Arbeitserlaubnis gibts bei einem Besuch gar nicht.
Ich hoffe, das hat vorerst bissel geholfen.
Grüßle
PS:
Du bürgst mit Deiner Unterschrift und Deinen Nachweisen auf der Verpflichtungserklärung:
- dass er ein Dach über dem Kopf hat (Mietvertrag)
- dass er nicht klauen muss, um was zu essen (Gehaltsnachweis)
- dass er behandelt werden kann, wenn er krank wird (Krankenversicherungsnachweis)
- dass Du, falls er nicht wieder ausreist, alle eventuell anfallenden Kosten für eine Abschiebung übernimmst
![[Breites Grinsen]](images/icons/grin.gif)