Hi,

du bürgst dafür, dass Dein Freund nach Ablauf seines Besuchs wieder ausreist, dass er krankenversichert ist und in der Regel musst Du auch nachweisen, dass Du ihn versorgen kannst, während seines Aufenthalts (daher der Gehaltsnachweis und Mietvertrag). Du bürgst auch für die Erstattung eventueller Abschiebekosten, sollte er nicht freiwillig ausreisen.

Du schreibst, er ist selbst versichert?? Wo ist er denn versichert? Die Verpflichtungserklärung gibst Du doch für ein Besuchsvisum ab, oder?

Was die ganzen rechtlichen Hintergründe für Visumserteilung angeht, lies Dich am besten mal durch. Gibt eine ganze Menge ausführlicher Erklärungen im Thema Partnerschaften. Ein Besuchsvisum ist schon nicht ganz leicht zu kriegen, gar nicht zu reden von einem längeren Aufenthalt (ohne Heirat).

Grüßle
[winken2]