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Verzweifelte sucht Hilfe!
#134980
02/11/2005 21:30
02/11/2005 21:30
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Joined: Oct 2005
Beiträge: 13 Hohen Neuendorf
Alaya
OP
Junior Member
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OP
Junior Member
Joined: Oct 2005
Beiträge: 13
Hohen Neuendorf
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Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage, die mich doch ziemlich beschäftigt. Eine Freundin hat mich auf dieses Forum hingewiesen. Hier meine Story: Ich bin seit knapp einem Jahr mit einem Araber zusammen. Im Juni hat er hinter meinem Rücken eine arabische Frau geheiratet, die er gerade einmal 2 Wochen kannte (wahrscheinlich hatte seine Familie auch die Finger mit im Spiel, so würde ich mir die kurze Zeit erklären). Seiner Aussage nach aus Vernunft, da er von deutschen Frauen schon oft betrogen wurde und das wollte er nicht mehr. Ich war natürlich vor den Kopf geschlagen und habe Schluß gemacht. Natürlich kann man die Liebe nicht so ausschalten und er schlich sich wieder in mein Leben ein. Die Hochzeit hat er schon bald bereut -sie auch - und möchte sich auch scheiden lassen. Nur muss er dazu das sehr hohe Brautgeld (wie hoch ist das eigentlich?)zurück zahlen. Das will und/oder kann er aber nicht. Ich habe ihm natürlich meine Zweifel auf eine gemeinsame Zukunft mitgeteilt. Gestern sagte er doch darauf, dass er hofft, es würde sich von allein regeln und sie würde schon irgendwann allein gehen. Daran glaub ich nicht. Jetzt frage ich mich, ob wir uns vielleicht nicht mehr sehen sollten, bis er sich endlich entschieden hat. Denn sonst wird er das wahrscheinlich nie tun - vermute ich. Ich bin einfach verzweifelt. Ich liebe ihn so sehr und bin über jede gemeinsame Minute dankbar. Seine Freunde wissen über uns bescheid, nur seine Familie nicht. Mit denen hat er aber wenigstens schon über eine Trennung gesprochen. Seine Mutter war natürlich nicht so davon angetan. Er ist ja schließlich schon 31 und hat noch kein Kind - das er ja im Grund mit mir möchte. Wenn seine Mutter nicht wär, dann wäre seine Frau wohl schon längst ausgezogen. Aber er will auch nicht bis ans Ende seines Lebens mit einer Frau leben, die er nicht liebt...hat er seiner Mutter gesagt. So schläft sie im Bett - und ist auch sonst kaum da - und er auf der Couch. Das hört erstmal alles ziemlich vielversprechend für mich an, aber langsam schwindet meine Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft. Ich bin nur noch ein Nervenbündel und seelisch ziemlich fertig. Hat jemand einen guten Rat. Die meisten werden sicher sagen: Trenn dich von dem Typen! Aber, wie gesagt, ich liebe ihn ohne Ende. ![[hilfe]](graemlins/hilfe.gif)
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Re: Verzweifelte sucht Hilfe!
#134997
05/11/2005 07:42
05/11/2005 07:42
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Joined: Sep 2005
Beiträge: 154 wien
Farah H
Mitglied
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Mitglied
Joined: Sep 2005
Beiträge: 154
wien
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hi! die geschichte hört sich wie so viele an, finde ich! ich möchte dir jetzt nicht zu nahe treten, aber ich bin auch der meinung, dass er beides will frau und geliebte! ich kann natürlich nur von meinem gefühl schreiben und komplett daneben liegen, aber warum kämpft er mit seinen 31 jahren nicht 100% für dich! vielleicht liege ich ja falsch, dann möchte ich mich dafür entschuldigen, aber ich glaube nicht, dass er es wirklich ernst meint. mir ist klar das dein herz eine andere sprache spricht und es wird ewig schwer sein nicht auf sein herz zu hören, es bewegt uns nun mal mehr als der verstand, aber irgendwann sollte man die gefühle weg lassen und den kopf einschalten, so schwer es auch ist! kopf hoch, es wird der tag kommen, wo du mit einem lachenden und vielleicht auch einem traurigen auge an diese situation zurück denkst, aber du wirst drüber hinweg kommen! viel glück ![[daumen]](graemlins/daumen1.gif)
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Re: Verzweifelte sucht Hilfe!
#134998
05/11/2005 09:53
05/11/2005 09:53
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Hallo Danger Man, hier dazu eine gute Info: Morgengabe Ein islamischer Ehevertrag beinhaltet als wesentlichen Bestandteil die sogenannte Morgengabe. Dabei kann es sich um einen Geldbetrag, Schmuck, Immobilien und/oder andere Wertgegenstände handeln, die mit der Eheschließung, spätestens aber im Zeitpunkt der Scheidung in das Eigentum der Frau übergehen. Die Fälligkeitsregelung, wonach nur ein Teil der Morgengabe mit der Eheschließung übertragen wird, ein weiterer Teil erst bei der Scheidung zu leisten ist, ist sehr häufig anzutreffen. Die Morgengabe ist oft die einzige materielle Versorgung der Frauen, denn Länder des islamischen Rechtskreises kennen als gesetzlichen Güterstand nur die Gütertrennung. Ehefrauen erhalten somit nach einer Scheidung keinerlei Anteil an dem während der Ehe vom Ehemann erwirtschafteten Zugewinn. Hinzukommt, daß es in diesen Ländern keinen Anspruch auf nacheheliche Unterhaltszahlungen gibt. Daher wird darauf geachtet, daß die Morgengabe - natürlich gemessen an den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen des Ehemannes - hoch ausfällt. Sind die Frauen durch eine Morgengabe nicht ausreichend abgesichert, müssen sie allein schon aus finanziellen Gründen nach einer Scheidung zu ihrer Familie zurückkehren. Deutsche Frauen, die einen muslimischen Ausländer heiraten wollen, wissen häufig nicht, wie sie mit diesem Rechtsinstitut umgehen sollen. Ist auf diese Ehe deutsches Recht anzuwenden, weil das Paar in Deutschland lebt, ist eine Morgengabe entbehrlich, weil das deutsche Familienrecht über den Zugewinnausgleich und den nachehelichen Unterhaltsanspruch die Versorgung der Frau regelt. Abgesehen davon, daß die Morgengabe notwendiger Bestandteil des islamischen Ehevertrages und damit der Eheschließung ist, also Einfluß auf die Anerkennung der Eheschließung im Heimatland des islamischen Partners haben kann, ist sie dann sinnvoll, wenn der ausländische Ehemann in seine Heimat zurückkehren möchte und die Familie dorthin umsiedelt. Dabei ist die jeweilige Lebenssituation beider Partner zu berücksichtigten. Hat die Frau z.B. eine abgeschlossene Berufsausbildung? Soll sie künftig die Hausarbeit verrichten oder ist eine Berufstätigkeit vorgesehen? Und vor allem: in welchem Land soll die Ehe gelebt werden? Die Morgengabe sollte mindestens so hoch sein, daß die Frau mit dem Geld ihre Rückreise, das Anmieten einer Wohnung und ihren Unterhalt für die ersten Wochen bestreiten kann. Quelle: http://www.verband-binationaler.de/eheschliessung/Claudia
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